IG Nord - für eine gerechte Luftfahrtpolitik
 

Medienmitteilungen 2011 der IG-Nord

Medienmitteilungen 2011 der IG-Nord

Medienmitteilung der IG-Nord vom 15. Dezember 2011

Gemäss dem Zürcher Regierungsrat wurden 2010 durchschnittlich 50'757 Personen pro Tag stark vom Fluglärm belästigt.

Medienmitteilung der IG-Nord vom 2. Mai 2011

Die Behördeninitiative "Keine Neu- und Ausbauten von Pisten" kommt endlich vors Volk.

Medienmitteilung der IG-Nord vom 13. April 2011

Die IG-Nord nimmt die Ergebnisse der Monitoring-Gruppe zur neuen Nachtflugsperre zur Kenntnis und nimmt den Flugbetrieb differenzierter wahr.

Medienmitteilung der IG-Nord vom 7. Januar 2011

Das Bundesgericht folgt dem Bundesverwaltungsgericht und betont, dass Süd- und Ostanflüge für eine gerechte Verteilung des Fluglärms unausweichlich sind. Es zementiert zudem die erst vor Kurzem eingeführte längere Nachtflugsperre.

 
2023
Pistenverlängerungen: Der Regierungsrat hat die Hausaufgaben nicht gemacht
Medienmitteilung vom 18. Januar 2024: Das Flughafen-Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 2021 muss endlich umgesetzt werden. Vorher darf es keine Pistenverlängerung geben. Der Nachtlärm und die planerischen Grundlagen müssen überprüft und neu festgesetzt werden. Die IG Nord fordert, dass alle Sicherheitsfragen geklärt, die Siedlungsentwicklung möglich und die Grundstücke im Wert geschützt werden.
2023
Zürcher Pistenverlängerungsabstimmung kommt zu früh

Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert  zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.

2021
Teilsieg für die IG-Nord: Bundesverwaltungsgericht heisst Beschwerden gut

Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebs­reglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärm­auswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.

 

IG-Nord
Fluglärm fair verteilen!

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