IG Nord - für eine gerechte Luftfahrtpolitik
 

Allianz N-O-W fordert realistische Planungsgrundlagen für Flughafen und Gemeinden

Winterthur/Bülach, 04.11.2016: Die Allianz N-O-W hat sich intensiv mit dem Entwurf des SIL-Objektblatts Flughafen Zürich auseinandergesetzt und sieht sich zu verschiedenen Kritikpunkten veranlasst. Mit dem SIL 2 ist ein verlässliches Planungsinstrument auf der Grundlage einer realitätsbezogenen Nachfrageprognose zu schaffen, was mit dem vorliegenden Entwurf nicht gegeben ist. Die 7-stündige Nachtruhe ist zu gewährleisten, indem Südabflüge geradeaus täglich auch in der Mittagsspitze festgesetzt werden. Auf Pistenverlängerungen ist zu verzichten.

Die Allianz N-O-W lehnt die angestrebte Umstellung des Flugbetriebs auf ein System mit verlängerten Pisten 28 und 32 dezidiert ab. Eine Notwendigkeit dafür ist weder aus Sicherheits- noch aus Kapazitätsgründen gegeben. Die Flugbewegungen verharren seit 2004 auf einem stabilen Niveau (rund 235'000 Linien- und Charterflüge), weil der Trend aus wirtschaftlichen Gründen hin zu grösseren und voll ausgelasteten Maschinen geht.Die dem SIL 2 zugrunde liegenden Parameter und Betriebskonzepte führen insgesamt zu einer massiven Vergrösserung der Gebiete mit Lärmbelastung und engen die Entwicklung der betroffenen Gemeinden unnötig ein. Dass Parallelpisten definitiv fallengelassen werden, ist erfreulich.

Begrüsst wird die Einführung von Südabflügen geradeaus bei Bise und Nebel. Dies sichert die Kapazität des Flughafens bei schlechtem Wetter. Damit ist das Problem der vielen Verspätungen und damit Flugbewegungen nach 23 Uhr jedoch noch nicht gelöst. Die Allianz N-O-W fordert deshalb Südstarts geradeaus tagsüber in den Spitzenzeiten – und zwar nur von Langstreckenflugzeugen, die aufgrund ihres Gewichts sowieso nach Süden starten müssen. Diese Flugzeuge machen heute nach dem Start Richtung Süden eine Linkskurve über dicht besiedeltes Gebiet, was eine ähnlich grosse Anzahl Menschen belärmt wie Südstarts geradeaus und – neben den bekannten flugbetrieblichen und sicherheitstechnischen Nachteilen – auch einen unnötig hohen, vermeidbaren Schadstoffausstoss für die Flughafenregion bedeutet.

Forderungen der Allianz N-O-W

  • Die der Allianz N-O-W angeschlossenen Behörden- und Bürgerorganisationen werden ihre gemeinsamen Forderungen beim BAZL deponieren. Im Kern heisst das:
  • Mit dem SIL 2 soll ein verlässliches Planungsinstrument auf der Grundlage einer realitätsbezogenen Nachfrageprognose geschaffen werden, was mit dem vorliegenden Entwurf nicht gegeben ist.
  • Die 7-stündige Nachtruhe ist zu gewährleisten, indem neben weiteren Massnahmen Südabflüge geradeaus nicht nur für Bisen- und Nebellagen, sondern auch in der Mittagsspitze für maximal 30 (zusätzlich zu Tagen mit Bisen- und Nebelkonzept) ohnehin nach Süden startende Langstreckenflüge festgesetzt werden.
  • Pistenverlängerungen sind aus dem SIL 2 zu streichen, da diese weder aus Gründen der Sicherheit noch der Kapazität notwendig sind.

Medienmitteilung als PDF

 
2023
Pistenverlängerungen: Der Regierungsrat hat die Hausaufgaben nicht gemacht
Medienmitteilung vom 18. Januar 2024: Das Flughafen-Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 2021 muss endlich umgesetzt werden. Vorher darf es keine Pistenverlängerung geben. Der Nachtlärm und die planerischen Grundlagen müssen überprüft und neu festgesetzt werden. Die IG Nord fordert, dass alle Sicherheitsfragen geklärt, die Siedlungsentwicklung möglich und die Grundstücke im Wert geschützt werden.
2023
Zürcher Pistenverlängerungsabstimmung kommt zu früh

Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert  zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.

2021
Teilsieg für die IG-Nord: Bundesverwaltungsgericht heisst Beschwerden gut

Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebs­reglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärm­auswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.

 

IG-Nord
Fluglärm fair verteilen!

c/o Stadt Bülach | Stadthaus | Abteilung Planung und Bau | Allmendstrasse 6 | 8180 Bülach

Telefon +41 44 863 14 61 | Fax +41 44 863 14 59 | info at ignord.ch | Impressum | Datenschutzerklärung