IG Nord - für eine gerechte Luftfahrtpolitik
 

Medienmitteilung der IG-Nord vom 2.5.2011

Behördeninitiative „Keine Neu- und Ausbauten von Pisten“ kommt endlich vors Volk

Bülach, 02.05.2011: der Kantonsrat hat den Gegenvorschlag zur Behördeninitiative "Keine Neu- und Ausbauten von Pisten" behandelt. Der Weg an die Urne ist nun für beide Vorlagen frei. Voraussichtlicher Abstimmungstermin ist der 27. November 2011. Aufgrund des Referendums mit Gegenvorschlag wurde den Stimmbürgern zwei Jahre lang die Abstimmung und eine pragmatische und gerechte Lösung in der Flughafenpolitik verwehrt.

Die IG-Nord begrüsst es, dass das Stimmvolk im Herbst zu den zwei Flughafenvorlagen zur Urne gebeten wird. Beide Vorlagen fordern im Kern dasselbe - ein gesetzlich verankertes Verbot von Pistenausbauten. Der Gegenvorschlag geht darüber hinaus. Er fordert zusätzlich ein Verbot von Südanflügen, stärkt die Vetokompetenz der Staatsvertreter im Verwaltungsrat und er gibt der Rolle des Kantonsrates in der Flughafenpolitik mehr Gewicht.

Die IG-Nord wird sich mit Nachdruck für das Anliegen Pistenausbau-Stopp einsetzen, weil diese Lösung den Interessen aller Beteiligten Rechnung trägt. Sie schützen die Gemeinden in ihrer baulichen Entwicklung und die Einwohner vor einer rasant ansteigenden Lärmbelastung. Das bestehende Pistensystem lässt rund 350‘000 Flugbewegungen jährlich zu. Der Flughafen hat damit ein grosses Wachstumspotenzial, das auch den Ansprüchen der Wirtschaft genügt. Heute werden in Zürich-Kloten gut 260‘000 Flüge pro Jahr abgewickelt.

 
2023
Pistenverlängerungen: Der Regierungsrat hat die Hausaufgaben nicht gemacht
Medienmitteilung vom 18. Januar 2024: Das Flughafen-Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 2021 muss endlich umgesetzt werden. Vorher darf es keine Pistenverlängerung geben. Der Nachtlärm und die planerischen Grundlagen müssen überprüft und neu festgesetzt werden. Die IG Nord fordert, dass alle Sicherheitsfragen geklärt, die Siedlungsentwicklung möglich und die Grundstücke im Wert geschützt werden.
2023
Zürcher Pistenverlängerungsabstimmung kommt zu früh

Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert  zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.

2021
Teilsieg für die IG-Nord: Bundesverwaltungsgericht heisst Beschwerden gut

Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebs­reglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärm­auswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.

 

IG-Nord
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