IG Nord - für eine gerechte Luftfahrtpolitik
 

Medienmitteilung der IG-Nord vom 1.10.2012

IG-Nord will Umsetzung des Staatsvertrages mitbestimmen

Bülach, 01.10.2012: Der Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland hat die Debatten über die Verteilung des Fluglärms, den Betrieb und die Infrastruktur des Flughafens Zürich neu lanciert. Die IG-Nord will seine Umsetzung aktiv mitgestalten. Sie wehrt sich gegen Ausbaupläne und Lärmkanalisierungen, die unter dem vermeintlichen Deckmantel des Staatsvertrages ins Feld geführt werden.

Der Staatsvertrag bürdet der Schweizer Bevölkerung eine schwere Hypothek auf, da während der betriebsintensiven und lärmsensiblen Stunden ab 18 Uhr abends und am frühen Morgen deutlich mehr Flüge über Schweizer Gebiet geführt werden müssen.

Das BAZL und die Flughafen Zürich AG haben bereits präsentiert, wie sie den Staatsvertrag umzusetzen gedenken: Mit Verlängerungen der Pisten 28 und 32 sollen die Flugbewegungen über dem Norden und dem Westen sowie neu noch stärker über dem Osten kanalisiert werden. Das ist weder betrieblich noch volkswirtschaftlich nötig und für die Erfüllung des Staatsvertrages nicht notwendig. Es liegt auf der Hand, dass die Flughafen Zürich AG die Vereinbarung mit Deutschland als Vorwand nimmt, um erstens ihre Ausbaupläne und zweitens ihr favorisiertes Betriebsregime durchzusetzen.

Die direktbetroffenen Gemeinden werden in der politischen Verteilungsdiskussion kaum noch angehört. „Die Verteilungsdebatte darf nicht über unsere Köpfe hinweg geführt werden. Wir wollen eine Umsetzung, die den Anliegen aller Regionen und den Entwicklungsperspektiven der Gemeinden Rechnung trägt“, sagt Hanspeter Lienhart, Präsident der IG-Nord.

Kernforderungen der IG-Nord zur Umsetzung des Staatsvertrages

  • Keine Pistenverlängerungen: Das aktuelle Pistensystem ist leistungsstark und lässt die Umsetzung des Staatsvertrages zu.

  • Keine Lärmkanalisierung: Die Lasten des Flughafens dürfen nicht einseitig verteilt werden.

  • Keine gekröpften Anflugverfahren: Sie haben ausschliesslich zum Ziel, den Süden noch stärker zu entlasten.

 
2023
Pistenverlängerungen: Der Regierungsrat hat die Hausaufgaben nicht gemacht
Medienmitteilung vom 18. Januar 2024: Das Flughafen-Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 2021 muss endlich umgesetzt werden. Vorher darf es keine Pistenverlängerung geben. Der Nachtlärm und die planerischen Grundlagen müssen überprüft und neu festgesetzt werden. Die IG Nord fordert, dass alle Sicherheitsfragen geklärt, die Siedlungsentwicklung möglich und die Grundstücke im Wert geschützt werden.
2023
Zürcher Pistenverlängerungsabstimmung kommt zu früh

Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert  zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.

2021
Teilsieg für die IG-Nord: Bundesverwaltungsgericht heisst Beschwerden gut

Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebs­reglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärm­auswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.

 

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