IG Nord - für eine gerechte Luftfahrtpolitik
 

Medienmitteilung der IG-Nord vom 7. März 2013

Parlament steht beim Staatsvertrag in der Pflicht

Bülach, 07.03.2013: Die kleine Kammer hat heute den Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland angenommen. Die IG-Nord erwartet von den eidgenössischen Parlamentarierinnen und Parlamentariern, dass sie sich für eine faire Verteilungslösung unter Berücksichtigung aller Regionen, einen Flugbetrieb auf dem bestehenden Pistensystem und den weiteren Einbezug der direktbetroffenen Gemeinden einsetzen.

Im Einklang mit den AGL-Gemeinden und dem Schutzverband der Bevölkerung um den Flughafen Zürich stellt die IG-Nord folgende Forderungen an die Umsetzung des Staatsvertrages:

1. Faire Fluglärmverteilung im Sinne einer weiter entwickelten Variante 5 (Rotation), weil

  • damit die Akzeptanz in den tatsächlich betroffenen Gemeinden und Städten verbessert und eine minimale Wohnqualität trotz der unvermeidlichen Mehrbelastungen in allen Teilen der Flughafenregion erhalten werden kann;
  • dies den Grundsätzen des Zürcher Regierungsrates zur Flughafenpolitik vom 23. August 2000 und dem breit abgestützten Schlussbericht des Runden Tisches Flughafen Zürich vom 29. Januar 2002 entspricht;
  • es nicht hinnehmbar ist, dass aus politischen Gründen dem Südwestsektor um den Flughafen ein privilegierter Lärmstatus zugesprochen wird.

2. Auf Pistenverlängerungen ist zu verzichten, weil

  • die reale Entwicklung der Flugbewegungszahlen (nicht zu verwechseln mit der Anzahl Personentransporte) keinen Ausbaubedarf erkennen lässt;
  • die notwendige Kapazitätserhöhung in den Bewegungsspitzen des Flughafens mittels betrieblicher Massnahmen und Optimierungen („Straight-out-16“, Schnellabrollwege, etc.) erreicht werden kann;
  • der zur Diskussion stehende Staatsvertrag keinen Pistenausbau verlangt.

3. Die hauptbetroffenen Gemeinden sind in die Arbeiten rund um die neuen Betriebskonzepte formell einzubinden, weil

  • nur sie umweltrechtlich relevante Beeinträchtigungen durch den Fluglärm erleiden und dessen raumplanerischen Auswirkungen ausgesetzt sind;
  • der hauptbetroffenen Bevölkerung gebührend Gehör zugestanden werden muss und nicht nur den entfernter liegenden Regionen und Kantonen.

Parlament steht beim Staatsvertrag in der Pflicht (als PDF)

 
2023
Pistenverlängerungen: Der Regierungsrat hat die Hausaufgaben nicht gemacht
Medienmitteilung vom 18. Januar 2024: Das Flughafen-Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 2021 muss endlich umgesetzt werden. Vorher darf es keine Pistenverlängerung geben. Der Nachtlärm und die planerischen Grundlagen müssen überprüft und neu festgesetzt werden. Die IG Nord fordert, dass alle Sicherheitsfragen geklärt, die Siedlungsentwicklung möglich und die Grundstücke im Wert geschützt werden.
2023
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Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert  zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.

2021
Teilsieg für die IG-Nord: Bundesverwaltungsgericht heisst Beschwerden gut

Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebs­reglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärm­auswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.

 

IG-Nord
Fluglärm fair verteilen!

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