IG Nord - für eine gerechte Luftfahrtpolitik
 

Richtiges Signal aus dem Kantonsrat

Bülach, 24.03.2014: Der Kantonsrat hat in seiner heutigen Richtplandebatte zum Flughafen Planungssicherheit geschaffen. Mit der Abgrenzungslinie liegt nun ein raumplanerisches Instrument vor, das sowohl den Gemeinden wie auch dem Flughafen klare Entwicklungsgrenzen setzt. Die IG-Nord begrüsst es, dass der Kantonsrat die raumplanerische Entwicklung der Flughafenregion ohne das Korsett von Pistenverlängerungen vorsieht. 

Der Kantonsrat hat entschieden, dass Pistenverlängerungen nicht in den Richtplan aufgenommen werden. Die IG-Nord begrüsst dies, da Pistenverlängerungen betrieblich keinen Mehrwert schaffen, die Gemeinden in ihrer baulichen Entwicklung aber unverhältnismässig hemmen würden.

Der Flughafen hat in den letzten Jahren bewiesen, dass er sich auf dem bestehenden Pistensystem qualitativ entwickeln kann. Die Flugbewegungen sind seit Jahren rückläufig. Weil die Flugzeuge aber grösser und besser ausgelastet sind, konnte der Flughafen bei den Passagierzahlen zulegen. „Mit dem bestehenden Pistensystem hat der Flughafen eine Infrastruktur, auf der er über Jahrzehnte hinaus qualitativ wachsen kann“, sagt Hanspeter Lienhart, Präsident der IG-Nord.

Der Kantonsratsentscheid hat Signalwirkung nach Bern. „Der Zürcher Kantonsrat hat heute ein deutliches Zeichen gesetzt. Die IG-Nord ruft das BAZL dazu auf, den Willen des Zürcher Gesetzgebers ernst zu nehmen und auf Pistenverlängerungen im Rahmen des Sachplan Infrastruktur Luftfahrt zu verzichten“, so Lienhart. 


Medienmitteilung als PDF

 
2023
Pistenverlängerungen: Der Regierungsrat hat die Hausaufgaben nicht gemacht
Medienmitteilung vom 18. Januar 2024: Das Flughafen-Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 2021 muss endlich umgesetzt werden. Vorher darf es keine Pistenverlängerung geben. Der Nachtlärm und die planerischen Grundlagen müssen überprüft und neu festgesetzt werden. Die IG Nord fordert, dass alle Sicherheitsfragen geklärt, die Siedlungsentwicklung möglich und die Grundstücke im Wert geschützt werden.
2023
Zürcher Pistenverlängerungsabstimmung kommt zu früh

Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert  zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.

2021
Teilsieg für die IG-Nord: Bundesverwaltungsgericht heisst Beschwerden gut

Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebs­reglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärm­auswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.

 

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