IG Nord - für eine gerechte Luftfahrtpolitik
 

Flughafen treibt Nordkanalisierung mit Salamitaktik voran

Bülach, 22.08.2014: Der Flughafen will den Lärm weiter über dem Norden kanalisieren. Was im Juni als zweimonatige Testphase angekündigt wurde, belastet die Nord-Gemeinden nun mindestens bis Ende März 2015 zusätzlich: Am Wochenende sowie an Deutschen Feiertagen soll zwischen 7 und 9 Uhr ausschliesslich nach Norden gestartet werden.  Die IG-Nord sieht sich in ihrer bereits bei der Ankündigung des Testbetriebs geäusserten Skepsis bestätigt und wehrt sich vehement gegen eine zusätzliche Kanalisierung.
 
Die unter dem Deckmantel des Testbetriebs fortgesetzte Kanalisierung ist ein Schlag ins Gesicht der ohnehin schon stark lärmbelasteten Wohnbevölkerung im Norden des Flughafens. Die der IG-Nord zugehörigen Gemeinden tragen als traditionelle Anflugregion schon heute einen Grossteil des Fluglärms und wehren sich gegen eine weitere Kanalisierung.

An jedem Samstag und Sonntag sowie an allen deutschen Feiertagen fallen während des Testbetriebs täglich rund 30 zusätzliche Starts an. „Die Starts in den lärmsensiblen Randstunden waren in unseren Gemeinden deutlich spür- und hörbar und haben zu zahlreichen Anfragen und Unmutsäusserungen aus der Bevölkerung geführt“, sagt Hanspeter Lienhart, Präsident der IG-Nord.

Die IG-Nord hält die Ausdehnung des Testbetriebs von zwei auf neun Monate für unnötig. „Schon in den ersten zwei Monaten hat sich gezeigt, dass ein einachsiger Betrieb auf einer Piste nicht bewältigt werden kann und zu Verspätungen führt“, sagt Lienhart. „Wenn eine auf zwei Monate befristete Testphase um weitere sieben Monate verlängert wird, wirft das Fragen auf. Wir sind besorgt, dass der Flughafen mit einer befremdenden Salamitaktik die Nordkanalisierung vorantreiben will“, so Lienhart. Die IG-Nord wird den Testbetrieb weiterhin sehr kritisch verfolgen und sich mit aller Kraft gegen die Überführung der Nordstarts vom Test- in den Regelbetrieb zur Wehr setzen.

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2023
Pistenverlängerungen: Der Regierungsrat hat die Hausaufgaben nicht gemacht
Medienmitteilung vom 18. Januar 2024: Das Flughafen-Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 2021 muss endlich umgesetzt werden. Vorher darf es keine Pistenverlängerung geben. Der Nachtlärm und die planerischen Grundlagen müssen überprüft und neu festgesetzt werden. Die IG Nord fordert, dass alle Sicherheitsfragen geklärt, die Siedlungsentwicklung möglich und die Grundstücke im Wert geschützt werden.
2023
Zürcher Pistenverlängerungsabstimmung kommt zu früh

Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert  zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.

2021
Teilsieg für die IG-Nord: Bundesverwaltungsgericht heisst Beschwerden gut

Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebs­reglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärm­auswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.

 

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