IG Nord - für eine gerechte Luftfahrtpolitik
 

Gemeinden der IG-Nord erheben Einsprache gegen Betriebsreglement 2014

Bülach, 18.11.2014: Die Mitgliedergemeinden der IG-Nord haben fristgerecht Einsprache gegen das Gesuch des Flughafens Zürich um Genehmigung einer Änderung des Betriebsreglements erhoben. Sie wehren sich damit gegen den politisch motivierten Willen, den Fluglärm einseitig über dem Norden zu kanalisieren.

Durch die Entflechtung des Ostkonzepts während der Sperrzeiten über Deutschland sind im Rahmen des Betriebsreglements 2014 primär die nach Norden führenden Pisten für Starts vorgesehen. Der Fluglärm wird dadurch ganz klar im Norden des Flughafens kanalisiert. „Was das heisst, wird der Bevölkerung im Norden des Flughafens bereits seit Juni 2014 durch den Testbetrieb vor Augen geführt. Die vorerst nur an den Wochenenden stattfindenden zusätzlichen rund 30 Starts pro Tag erhöhen die Lärmbetroffenheit erheblich und fallen bei einer ohnehin schon einseitigen Lastenverteilung in diesen lärmempfindlichen Stunden umso stärker ins Gewicht“, sagt Hanspeter Lienhart, Präsident der IG-Nord.

Der Flughafen hat schon heute eine starke Nordausrichtung. Rund 120’000 Starts und Landungen werden jährlich über die Gemeinden im Norden geführt, was fast der Hälfte aller Flugbewegungen entspricht. Das reicht. Eine zusätzliche Umverteilung des Fluglärms widerspricht dem langjährigen Konsens um einen fairen Lastenausgleich zwischen den Regionen. Die IG-Nord lehnt zusätzliche Nordstarts und deshalb auch das Betriebsreglement 2014 ab.

Das neue Betriebsreglement sieht zwei weitere einschneidende Massnahmen vor, gegen die sich die IG-Nord wehrt: Einerseits sollen die ganz grossen 4-motorigen Flugzeuge wegen ihrer geringen Steigfähigkeit auf der Nordpiste 32 rund 300 Meter tiefer als bisher über weite Teile des Nordens abdrehen können, was zu einer wesentlich stärkeren Beschallung weiter Gebiete führt. Andererseits soll mit dem Bau von neuen Schnellabrollwegen an den Pisten 28 und 34 das Volumen um ein bis zwei Flugzeuge pro Stunde erhöht werden können. Hinzu kommt, dass Nordstarts vermehrt auf der kürzeren Piste 32 und nicht mehr ausschliesslich auf der Piste 34 ausgeführt werden sollen.

Die IG-Nord-Gemeinden sind sich der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Flughafens als wichtiger Wirtschaftsmotor durchaus bewusst und akzeptieren, dass der Flughafen eine Nordausrichtung hat. Es darf aber nicht sein, dass unserer Region immer stärker die Hauptlast des Fluglärms aufgebürdet wird. Vom Flughafen profitieren alle Regionen, weshalb alle einen Anteil der Belastungen zu tragen haben.

Medienmitteilung als PDF

 
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Zürcher Pistenverlängerungsabstimmung kommt zu früh

Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert  zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.

2021
Teilsieg für die IG-Nord: Bundesverwaltungsgericht heisst Beschwerden gut

Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebs­reglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärm­auswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.

 

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