IG Nord - für eine gerechte Luftfahrtpolitik
 

SIL-Prozess

Im Rahmen des sogenannten Sachplans Infrastuktur Luftfahrt werden die Rahmenbedingungen für den Betrieb auf dem Flughafen Zürich für die nächsten Jahrzehnte verbindlich festgelegt. Der Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland hat Auswirkungen auf den laufenden SIL-Prozess.

Die Ausdehnung der Flugsperrzeiten über deutsches Gebiet an den Wochentagen zwischen 18 und 6.30 Uhr und an den Wochenenden zwischen 18 und 9 Uhr bedeutet, dass mindestens 20‘000 Anflüge zusätzlich über Schweizer Gebiet erfolgen müssen. Noch nicht bekannt sind die Veränderungen der Lärmwertkurven aufgrund der vom Bund und Flughafen verlangten Verlängerungen der Pisten 28 und 34. Obwohl die IG-Nord-Gemeinden direkt betroffen sind, wurden sie bisher nicht zur Anhörung eingeladen!

Die IG-Nord-Gemeinden fordern Mitsprache bei der Neubeurteilung des SIL-Verfahrens

Die IG-Nord-Gemeinden haben sich entschieden, sich mittels eines rechtlichen Gesuches beim BAZL Gehör zu verschaffen. Die Umsetzung des Staatsvertrages darf nicht über die Köpfe der lärmbetroffenen Gemeinden hinweg geführt werden.Die Möglichkeit einer sinnvollen Siedlungsentwicklung muss garantiert sein und die Wohnqualität erhalten bleiben. Darauf hat das SIL-Objektblatt Rücksicht zu nehmen.

Keine Verlängerung der Pisten

Die Absicht vom Bundesamt für Zivilluftfahrt und vom Flughafen Zürich für Pistenverlängerungen zielt auf eine Wachstumsstrategie ab. Das heutige Pistensystem lässt gut 350‘000 Flugbewegungen pro Jahr zu.

Pistenverlängerungen sind weder betrieblich notwendig noch für die Umsetzung des Staatsvertrages erforderlich. Mit heute 270‘000 Flugbewegungen pro Jahr ist die Kapazitätsgrenze noch lange nicht erreicht!

Für einen leistungsfähigen Flughafen Zürich ist die maximale Bewegungszahl zur Bewältigung der Hub-Spitze entscheidend. Die IG-Nord verlangt, dass während diesen Spitzenzeiten das Abflugverfahren „straight out 16“ – Geradeausstarts über den Süden – in das SIL-Objektblatt aufgenommen werden soll. Dieses Verfahren würde auch die Sicherheit im Flugbetrieb steigern. Damit ist dem Betrieb mehr gedient als mit teuren und unnötigen Ausbauten am Pistensystem.

Gegen Kanalisierung der Flugbewegungen im Norden

Bereits heute haben die Nordgemeinden einen erheblichen Teil der Lärmimmissionen des Flughafens Zürich zu tragen. Es steht fest, dass durch die neu zu verteilenden 20‘000 Landeanflüge die Nordgemeinden mit vermehrten Landungen und vor allem Starts zusätzlich belastet werden. Die IG-Nord fordert daher eine möglichst faire Verteilung der Flugbewegungen. Um dieses Ziel zu erreichen, kann der Süden nicht einfach weiter aus politischen Gründen vom SIL-Prozess ausgeblendet werden!

Gekrümmte Nordanflüge

Obwohl mit gekrümmten Nordanflugverfahren keine Kapazitätserhöhung erzielt werden kann, wollen Bund und der Kanton Zürich die gekrümmten Nordanflüge aus West- oder Ostrichtung im Zusammenhang mit der Umsetzung des Staatsvertrages einführen. Ihnen geht es vor allem um eine Entlastung des Südens. Die IG-Nord steht der Einführung mit grosser Skepsis gegenüber. Auch Fachleute und Piloten lehnen die gekrümmten Nordanflüge aus Machbarkeits- und Sicherheitsgründen ab. Sollten gekrümmte Nordanflüge realisiert werden, so verlangt die IG-Nord eine entsprechende Reduktion bei den Starts.

 
2023
Pistenverlängerungen: Der Regierungsrat hat die Hausaufgaben nicht gemacht
Medienmitteilung vom 18. Januar 2024: Das Flughafen-Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 2021 muss endlich umgesetzt werden. Vorher darf es keine Pistenverlängerung geben. Der Nachtlärm und die planerischen Grundlagen müssen überprüft und neu festgesetzt werden. Die IG Nord fordert, dass alle Sicherheitsfragen geklärt, die Siedlungsentwicklung möglich und die Grundstücke im Wert geschützt werden.
2023
Zürcher Pistenverlängerungsabstimmung kommt zu früh

Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert  zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.

2021
Teilsieg für die IG-Nord: Bundesverwaltungsgericht heisst Beschwerden gut

Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebs­reglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärm­auswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.

 

IG-Nord
Fluglärm fair verteilen!

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