IG Nord - für eine gerechte Luftfahrtpolitik
 

Stellungnahme zum „Flughafenbericht 2019“, Zürcher Fluglärmindex ZFI.

Bülach, 06.12.2019: Heute hat der Regierungsrat den Flughafenbericht 2019 mit dem Fluglärmindex ZFI des Jahres 2018 veröffentlicht. Die IG Nord steht dem Bericht skeptisch gegenüber und teilt die Bedenken des Schutzverbands der Bevölkerung um den Flughafen Zürich.

Der Monitoringwert liegt bei 60‘347, und somit 28% über der rechtlichen Vorgabe. Auf den ersten Blick ist das hocherfreulich: Der ZFI-Wert ist zwar weit über dem Erlaubten, er ist aber gegenüber dem Vorjahr um 7,9% gesunken. Da jubelt das Herz! Man ist auf dem richtigen Weg! Fehlanzeige. Wer genau hinsieht, merkt: der Lärmrückgang findet draussen in den Dörfern gar nicht statt. Er ist das Ergebnis einer korrigierten Berechnung, also ein Artefakt (ein „unechtes Messergebnis“).

Neue Berechnungsgrundlagen beseitigen bisherige Fehler. ZFI - Veränderung gegenüber 2017 wird dadurch zu optimistisch ausgewiesen. 

Bisher ist die kleinere Lautstärke der neu eingesetzten, leiseren Flugzeuge in den Berechnungen nicht berücksichtigt worden. Man hat so getan, als ob diese Flugzeuge gleich laut wären wie die alten, lauteren. Das, weil man noch keine genügend gute neue Messungen hatte. So wurde in den vergangenen Jahren eine zunehmend höherer ZFI-Wert berechnet, als tatsächlich vorhanden war. Jetzt, 2018, wurden die neuen Flugzeuge in der Berechnung lärmmässig richtig eingesetzt. Deshalb hat der berechnete ZFI-Monitoringwert sprunghaft abgenommen. Was jetzt berechnet worden ist, stimmt wieder. In den vergangenen Jahren wurde der ZFI zunehmend überschätzt.

Die effektiven Lärmstörungen nehmen leider nicht ab. Sie steigen weiterhin. Einfach nicht ganz so schnell wie bisher berechnet. Der Schutzverband hofft, dass dieser sehr schwierig zu verstehende Effekt (Artefakt) bei der Bevölkerung und der Politik nicht zu Missverständnissen, Fehlinterpretationen und falscher Erleichterung führt. Denn die Situation entwickelt sich schlechter als es scheint.

Nachtruhestörung nimmt laufend deutlich zu:

Beunruhigend ist vor allem die Entwicklung in der Nacht. Anstatt die aufgrund der neuen Berechnung erwartete Abnahme der Zahl im Schlaf gestörten Menschen (HSD) ist eine Zunahme zu verzeichnen: 2018 wurden 25‘124 Menschen nachts durch Fluglärm regelmässig geweckt. 

Wenn man die effektive Entwicklung beurteilen will, muss man weiter zurückgreifen: Im Jahr 2009 stimmten die Berechnungen noch, weil noch keine leiseren Flugzeuge da waren. Damals wurden 15‘609 Personen im

Schlaf gestört. Binnen 10 Jahre ist die Nachtruhestörung somit um 61% gestiegen. Würde man die dämpfende Wirkung der neuen Schallschutzfenster nicht berücksichtigen, dann betrüge die Zunahme sogar volle 74%.

Die Tatsache, dass das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL sowohl spätabends als auch am frühen Morgen jetzt zusätzliche Startmöglichkeiten (Slots) bewilligen will, lässt Böses erwarten. Mehr (und grössere) Flugzeuge nach 22:00 Uhr bedeutet schlicht: mehr Nachtruhestörung.

Was ist zu tun?

Die wirksamste Massnahme zur Senkung der übermässigen Lärmbelastung besteht darin, spätabends weniger Starts und Landungen einzuplanen. Eine Reduktion dieser Flugbewegungen auf das volkswirtschaftlich Wünschbare ist je länger je nötiger. Ferien-, Bade- und Shopping- und Pendlerflüge müssen weder nachts abfliegen noch ankommen, und die besonders lärmigen Langstreckenflüge müssen auch nicht erst kurz vor Mitternacht starten. Die Anzahl Slots nach 22:00 Uhr ist deutlich zu reduzieren.  

Bei der Flugplanung sind vermehrt die volkswirtschaftlichen Interessen unseres Landes zu berücksichtigen. Diese müssen gegenüber den betriebswirtschaftlichen Interessen der Luftfahrtindustrie Vorrang haben. Weniger Lärm verbessert unsere Lebensqualität. Eine hohe Standortattraktivität der Flughafenregion zieht Unternehmungen und Fachkräfte („Steuersubstrat“) an. Dauerlärm, vor allem nachts, hat das Gegenteil zur Folge. 

Der Schutzverband erwartet von der Zürcher Regierung, dass sie sich konsequent und mit Nachdruck dafür einsetzt, dass die Standortqualität in der Region nicht den Einzelinteressen einzelner Firmen geopfert wird. Der Kanton hat volkswirtschaftliche, nicht betriebswirtschaftliche Interessen durchzusetzen, so wie dies die Zürcher Stimmberechtigten im Flughafengesetz mit der siebenstündigen Nachtruhe beschlossen haben.

Es ist Aufgabe von Regierung und Verwaltung, dem geltenden Recht Nachachtung zu verschaffen. Für den Standortkanton und Grossaktionär mit Sitz im Verwaltungsrat bestehen hier durchaus deutliche Einflussmöglichkeiten.

Medienmitteilung als PDF

 
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2023
Zürcher Pistenverlängerungsabstimmung kommt zu früh

Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert  zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.

2021
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Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebs­reglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärm­auswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.

 

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