IG Nord - für eine gerechte Luftfahrtpolitik
 

Medienmitteilung der IG-Nord vom 14.12.2012

Vernünftige Einsicht aus Bern

Bülach, 14.12.2012: Die IG-Nord begrüsst die Pläne von Bundesrätin Doris Leuthard, Südstarts geradeaus ins SIL-Objektblatt aufzunehmen. Dies ist ein wichtiger Schritt zu einem gerechten Lastenausgleich und auch für die Sicherheit und Stabilität des Flugbetriebes sinnvoll.

Unverständlicherweise sind Südstarts geradeaus nach aktuellem Stand des SIL-Objektblattes nur bei schlechtem Wetter vorgesehen. Die IG-Nord begrüsst es sehr, dass bei Bundesrätin Doris Leuthard ein Umdenken stattgefunden hat. Nach ihrem Willen sollen Südstarts geradeaus künftig grundsätzlich möglich sein.

Die IG-Nord erachtet dies als sinnvolle und wichtige Entwicklung in der Flughafenpolitik. „Die IG-Nord-Gemeinden sind mit dem Flughafen gross geworden. Es steht ausser Frage, dass wir auch in Zukunft einen wesentlichen Teil der Fluglärms akzeptieren werden. Wir sind aber überzeugt, dass ungeachtet des Staatsvertrages und der damit verbundenen Verteilungsfrage jede Region gewisse Lasten übernehmen muss“, sagt Hanspeter Lienhart, Präsident der IG-Nord.

Südstarts geradeaus sind auch betrieblich sinnvoll. Einem effizienten Flugbetrieb steht derzeit vor allem die heutige Nutzung des Pistensystems im Weg und nicht dessen immer wieder behauptete ungenügende Leistungsfähigkeit. Durch den vermehrten Einsatz des sogenannten straight out 16 kann die maximale Stundenleistung des Flughafens erhöht werden. Diese von vielen direkt an den Flughafen angrenzenden Gemeinden schon seit Jahren geforderte betriebliche Möglichkeit erleichtert die Verkehrsabwicklung, führt zu längeren fluglärmfreien Phasen für die hauptbetroffene Bevölkerung und erhöht die Flugsicherheit durch Vereinfachung der Verkehrskoordination. Dadurch kann auf kostspielige und raumplanerisch einschränkende Pistenverlängerungen verzichtet werden.

 
2023
Pistenverlängerungen: Der Regierungsrat hat die Hausaufgaben nicht gemacht
Medienmitteilung vom 18. Januar 2024: Das Flughafen-Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 2021 muss endlich umgesetzt werden. Vorher darf es keine Pistenverlängerung geben. Der Nachtlärm und die planerischen Grundlagen müssen überprüft und neu festgesetzt werden. Die IG Nord fordert, dass alle Sicherheitsfragen geklärt, die Siedlungsentwicklung möglich und die Grundstücke im Wert geschützt werden.
2023
Zürcher Pistenverlängerungsabstimmung kommt zu früh

Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert  zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.

2021
Teilsieg für die IG-Nord: Bundesverwaltungsgericht heisst Beschwerden gut

Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebs­reglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärm­auswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.

 

IG-Nord
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