IG Nord - für eine gerechte Luftfahrtpolitik
 

ZFI-Richtwert bleibt deutlich überschritten

Bülach, 28.11.2014: Der ZFI bleibt auf hohem Niveau. Wie der Regierungsrat heute präsentierte, wurden 2013 gut 57‘000 Personen starkem Fluglärm ausgesetzt. Diese Zahl liegt deutlich über dem gesetzlich festgelegten Richtwert von 47‘000 Personen. Positiv zu vermerken ist der Trend. Erstmals seit 2009 ist die Zahl der von Fluglärm belästigten Personen zurückgegangen, allerdings waren auch die Flugbewegungen im Berichtsjahr rückläufig.

Die IG-Nord begrüsst es, dass seit der Einführung des ZFI erstmals weniger Personen starkem Fluglärm ausgesetzt sind. Diese Positivmeldung ist aber mit Vorsicht zu geniessen und muss aus verschiedenen Gründen relativiert werden.

Erstens täuscht der Rückgang nicht darüber hinweg, dass der Richtwert von 47‘000 Personen immer noch um gut 20 Prozent überschritten ist. Dies zeigt, dass der Flughafen und die Regierung schnell Massnahmen ergreifen und umsetzen müssen, die Wirkung zeigen. Lärmoptimierte Sanierungsprogramme und lärmeffizientere Flugzeugflotten bergen erhebliches Reduktionspotenzial.

Zweitens hat der Monitoringwert ausschliesslich in der Nacht abgenommen und dies auf Kosten der Einwohnerinnen und Einwohner im Norden. Der Flughafen ist dazu übergegangen, in den lärmsensiblen Randstunden während der deutschen Sperrzeiten vermehrt ab der Piste 32 nach Norden zu starten. Die IG-Nord wehrt sich gegen diese Kanalisierung. „Die Gemeinden im Norden des Flughafens tragen schon heute mehr als die Hälfte aller Flugbewegungen. Das reicht“, sagt Hanspeter Lienhart, Präsident der IG-Nord.

Der Flughafen will die Nordkanalisierung mit dem Gesuch zum Betriebsreglement 2014 weiter forcieren. „Unsere Mitgliedgemeinden haben gegen das Betriebsreglement Einsprache erhoben, weil der Bevölkerung im Norden des Flughafens nicht noch mehr Lärm zugemutet werden darf“, betont Hanspeter Lienhart.

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2023
Pistenverlängerungen: Der Regierungsrat hat die Hausaufgaben nicht gemacht
Medienmitteilung vom 18. Januar 2024: Das Flughafen-Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 2021 muss endlich umgesetzt werden. Vorher darf es keine Pistenverlängerung geben. Der Nachtlärm und die planerischen Grundlagen müssen überprüft und neu festgesetzt werden. Die IG Nord fordert, dass alle Sicherheitsfragen geklärt, die Siedlungsentwicklung möglich und die Grundstücke im Wert geschützt werden.
2023
Zürcher Pistenverlängerungsabstimmung kommt zu früh

Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert  zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.

2021
Teilsieg für die IG-Nord: Bundesverwaltungsgericht heisst Beschwerden gut

Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebs­reglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärm­auswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.

 

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