IG Nord - für eine gerechte Luftfahrtpolitik
 

Die Forderungen der IG-Nord

Solidarische Verteilung von Fluglärm.

Vom Flughafen Zürich-Kloten profitiert die gesamte Bevölkerung. Das heisst aber auch, dass alle solidarisch die Belastungen durch den Fluglärm tragen sollen.

Die Verteilung der Flugbewegungen auf den Norden, den Süden, den Westen und den Osten hängt direkt mit dem Gerechtigkeitsverständnis einer solidarischen Schweiz zusammen.

Keine Verstärkung der Nordausrichtung.

Seit Jahrzehnten müssen die Gemeinden im Norden des Flughafens jährlich über hunderttausend Landungen und Starts ertragen.

Die IG-Nord wehrt sich gegen eine Intensivierung der Nordausrichtung. Es kann nicht sein, dass unserer Region immer stärker die Hauptlast des Fluglärms aufgebürdet wird.

Konsequente Einhaltung des Nachtflugverbots.

Zwischen 23.00 Uhr – mit der Möglichkeit des Verspätungsabbaus bis 23.30 Uhr – und 6.00 Uhr ist per Gesetz ein Nachtflugverbot verhängt, das jedoch zu wenig konsequent eingehalten wird.

Die IG-Nord wehrt sich gegen eine Durchlöcherung der Nachtflugsperre. Der Flughafen und die Fluggesellschaften haben die Ruhebedürfnisse der Bevölkerung zu respektieren. 

Max. 320'000 Flugbewegungen pro Jahr.

Zürich-Kloten hat sich als Hub im internationalen Luftverkehr etabliert. Ein rein quantitatives Wachstum bringt der Wirtschaft, den umliegenden Gemeinden und der Bevölkerung keinen Mehrwert. 320'000 Flugbewegungen pro Jahr sind für Zürich-Kloten genug. Heute verzeichnet der Flughafen jährlich ca. 270'000 Starts und Landungen. Damit verfügt der Flughafen über grosszügige Wachstumsreserven, die für einen langen Zeitraum genügen.

Kein Ausbau des Pistensystems.

Die IG-Nord lehnt zusammen mit dem Schutzverband der Bevölkerung um den Flughafen Zürich, der IG West und der Region Ost den Ausbau der Pistensysteme des Flughafens Zürich-Kloten ab. Durch die geplante Pistenverlängerung gegen Norden und Westen würde das Zürcher Unterland zusammen mit den Gebieten im Osten und Westen des Flughafens und in den Kantonen Aargau, Schaffhausen und Thurgau übermässig stark belastet.

Der Bau einer Parallelpiste ist nicht zuletzt dank den Bemühungen der IG-Nord kein Thema mehr. Sie setzt sich weiterhin dafür ein, dass das so bleibt.

Sicherung der Siedlungsentwicklung.

Die IG-Nord setzt sich zusammen mit den Anrainergemeinden des Flughafens dafür ein, dass vernünftige Lösungen bezüglich der Siedlungsentwicklung für die Gemeinden rund um den Flughafen realisiert werden können. Die Auswirkungen des Fluglärms dürfen den Entwicklungsspielraum der Gemeinden nicht in ein zu enges Korsett zwängen.

Die IG-Nord verlangt, dass die Wohnqualität um den Flughafen mit einer Verschärfung des Schallschutzes an Bauten gesteigert und somit die Einschränkungen für das Wohnen gelockert werden können. 

 
2023
Pistenverlängerungen: Der Regierungsrat hat die Hausaufgaben nicht gemacht
Medienmitteilung vom 18. Januar 2024: Das Flughafen-Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 2021 muss endlich umgesetzt werden. Vorher darf es keine Pistenverlängerung geben. Der Nachtlärm und die planerischen Grundlagen müssen überprüft und neu festgesetzt werden. Die IG Nord fordert, dass alle Sicherheitsfragen geklärt, die Siedlungsentwicklung möglich und die Grundstücke im Wert geschützt werden.
2023
Zürcher Pistenverlängerungsabstimmung kommt zu früh

Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert  zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.

2021
Teilsieg für die IG-Nord: Bundesverwaltungsgericht heisst Beschwerden gut

Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebs­reglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärm­auswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.

 

IG-Nord
Fluglärm fair verteilen!

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