Mit den Umsetzungsvorstellungen des Staatsvertrages hat auch der gekrümmte Nordanflug eine Renaissance erfahren. Bund und Kantone fordern die Realisierung dieser Anflugvariante jeweils in Anflugrichtung von Westen oder von Osten. Ihr Ziel liegt auf der Hand: Mit den gekrümmten Nordanflügen in den frühen Morgenstunden könnte der Süden entlastet werden.
Der Flughafen Zürich wird in unserer Region als wichtiger Standortfaktor und bedeutsamer Arbeitgeber anerkannt. Deshalb ist der IG-Nord auch klar, dass unsere Region einen grossen Teil der Lärmimmissionen zu tragen hat. Mit der Umsetzung des Staatsvertrages soll nun die Anzahl der Landungen und vor allem der lärmigen Starts im Norden noch stärker kanalisiert werden. Dagegen wehren wir uns!
Zusätzliche Landungen über den gekrümmten Nordanflug in der sensiblen Zeit ab 6 Uhr am Morgen – aus welcher Anflugrichtung auch immer – lehnen wir ohne gleichzeitige Reduktion von Starts nach Norden ab.
Neben aeropers, dem Berufsverband der Piloten von Swiss, zweifeln auch weitere Fachkreise, wie die Fluglotsen bei Swisscontroll, an der Machbarkeit von gekrümmten Nordanflugvarianten und lehnen diese aus Sicherheitsgründen ab.
Medienmitteilung vom 2. Juli 2026: Die IG Nord und 13 Gemeinden aus den Kantonen Zürich, Schaffhausen und Aargau haben beim Bundesamt für Zivilluftfahrt Einsprache gegen die Gesuche für die Verlängerungen der Pisten 28 und 32 eingereicht. Zentrale Fragen, unter anderem zur Sicherheit und zur Raumplanung sind ungenügend geklärt. Verbindliche Garantien gegen Kapazitätssteigerungen und für den Schutz der Nachtruhe fehlen.
Medienmitteiluing vom 21. August 2025: Das UVEK hat heute über die Genehmigung für den Neubau des Towers am Flughafen Zürich informiert. Das UVEK hält darin fest, dass die Plangenehmigung kein Präjudiz für neue Infrastrukturbauten und für die künftige Ausgestaltung des Flugbetriebs ist. Der Bund stärkt damit das Anliegen der IG Nord-Gemeinden für eine vollwertige raumplanerische Entwicklung.
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