Mit den Umsetzungsvorstellungen des Staatsvertrages hat auch der gekrümmte Nordanflug eine Renaissance erfahren. Bund und Kantone fordern die Realisierung dieser Anflugvariante jeweils in Anflugrichtung von Westen oder von Osten. Ihr Ziel liegt auf der Hand: Mit den gekrümmten Nordanflügen in den frühen Morgenstunden könnte der Süden entlastet werden.
Der Flughafen Zürich wird in unserer Region als wichtiger Standortfaktor und bedeutsamer Arbeitgeber anerkannt. Deshalb ist der IG-Nord auch klar, dass unsere Region einen grossen Teil der Lärmimmissionen zu tragen hat. Mit der Umsetzung des Staatsvertrages soll nun die Anzahl der Landungen und vor allem der lärmigen Starts im Norden noch stärker kanalisiert werden. Dagegen wehren wir uns!
Zusätzliche Landungen über den gekrümmten Nordanflug in der sensiblen Zeit ab 6 Uhr am Morgen – aus welcher Anflugrichtung auch immer – lehnen wir ohne gleichzeitige Reduktion von Starts nach Norden ab.
Neben aeropers, dem Berufsverband der Piloten von Swiss, zweifeln auch weitere Fachkreise, wie die Fluglotsen bei Swisscontroll, an der Machbarkeit von gekrümmten Nordanflugvarianten und lehnen diese aus Sicherheitsgründen ab.
Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.
Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebsreglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärmauswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.
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