IG Nord - für eine gerechte Luftfahrtpolitik
 

Die Statuten der IG Nord

Zweck

Vertretung der Interessen der Gemeinden und deren Bevölkerung nördlich des Flughafens (gemeinsamer und somit stärkerer Auftritt gegen aussen) in Ergänzung zu den generellen Zielen des SBFZ (keine Konkurrenz!).

Hauptziele

  • Gesetzlich verbindliche Sicherung der Nachtflugbeschränkung für die Zukunft
  • Verhinderung / Reduktion von Starts in Richtung Norden
  • Festsetzung von gesundheitsverträglichen Immissionsgrenzwerten (Lärm, Luft usw.)
  • Erreichen der Anerkennung als Gesprächspartner bei den verantwortlichen Stellen
  • Mitspracherecht bei künftigen Änderungen an Flughafeninfrastruktur und -betrieb

Themen

  • Solidarische Verteilung von Fluglärm
  • Keine Verstärkung der Nordausrichtung
  • Konsequente Einhaltung des Nachtflugverbosts
  • Max. 320‘000 Flugbewegungen pro Jahr
  • Kein Ausbau des Pistensystems
  • Sicherung der Siedlungsentwicklung
Zielerreichung durch
  • Information der Bevölkerung und der Politikerinnen und Politiker durch Veranstaltungen, usw.
  • Medienbeiträge, Kommentare, Leserbriefe, Online-Kampagnen usw.
  • Sensibilisierung der Bevölkerung, gemeinsame Aktionen
  • Mitsprache bei Entscheidfindung in Gremien, Kommissionen, usw.
  • Ergreifung von Rechtsmitteln mit juristischer Unterstützung

Informationskreise

  • Politikerinnen und Politiker kantonal - Veranstaltungen, Medienbeiträge, Zuschriften
  • Bevölkerung kantonal, schweizerisch - Medienbeiträge
  • Bevölkerung regional, kommunal - Malings, Flyer, Online-Kampagnen, Medienbeiträge
  • Gemeindebehörden IG-Nord (Aktennotizen - interne Mitteilungen)

Gesprächspartner

Flughafen Zürich, Regierungsrat, Interessengruppen, SBFZ, Runder Tisch, private Bürgerinitiativen, Bundesbehörden

Organe

Leitender Ausschuss

Bereitet die ordentlichen Sitzungen und dringende Beschlüsse (Mediencommuniqués) vor, trifft bei möglichen Rechtsmittelverfahren Vorabklärungen. Keine Entscheidungsbefugnis.

Mitgliederversammlung

Kurzfristig, per E-Mail einberufene Sitzungen der Gemeindedelegierten (1 pro Gemeinde) bei einzelnen Sachfragen und anstehenden Problemen.

Beschlüsse

Es gilt das Solidaritätsprinzip mit folgender Einschränkung: Eine Gemeinde kann von der Teilnahme an einem (Rechtsmittel-)Verfahren ausnahmsweise entbunden werden (nicht aber von der Kostenbeteiligungspflicht), wenn sie Gründe darlegt, die eine Beteiligung als nachteilig für die Gemeinde oder als in der Gemeinde politisch nicht vertretbar erscheinen lassen. Gleichwohl kann die IG-Nord in solchen Fällen nach aussen als „eine Stimme“ auftreten. Für Beschlüsse gilt das Mehr der Anwesenden.

Kosten

Anfallende Kosten werden durch die Stadt Bülach vorfinanziert und periodisch aufgrund der Faktoren Sockelbeitrag (40 %), Einwohnerzahl (40 %) und Betroffenheit (20 %) auf die Mitgliedgemeinden verteilt. Die Budgetierung stützt jeweils auf die offiziellen Einwohnerzahlen (ständige Wohnbevölkerung) des Bundesamts für Statistik ab. Es werden die Zahlen per 31. Dezember des Vorvorjahres des budgetierten Jahres verwendet.

Sekretariat

Die Stadt Bülach stellt das Sekretariat zur Verfügung. Die Sekretariatsentschädigung wird von den Delegierten festgelegt.

gültig ab 1. Januar 2026

 
2026
IG Nord erhebt Einsprache gegen Betriebsreglementsänderung
Medienmitteilung vom 16.02.2026: Die IG Nord und 13 Gemeinden aus den Kantonen Zürich, Schaffhausen und Aargau haben beim Bundesamt für Zivilluftfahrt Einsprache gegen das ergänzte Gesuch zur Änderung des Betriebsreglements 2014/2017 eingereicht. Die weiterhin unfaire Konzentration auf den Norden, die ungenügende Lärmreduktion und die Einschränkungen bei der Siedlungsentwicklung sind die Gründe dafür.
2026
IG Nord erhebt Einsprache gegen Pistenverlängerungen

Medienmitteilung vom 2. Juli 2026: Die IG Nord und 13 Gemeinden aus den Kantonen Zürich, Schaffhausen und Aargau haben beim Bundesamt für Zivilluftfahrt Einsprache gegen die Gesuche für die Verlängerungen der Pisten 28 und 32 eingereicht. Zentrale Fragen, unter anderem zur Sicherheit und zur Raumplanung sind ungenügend geklärt. Verbindliche Garantien gegen Kapazitätssteigerungen und für den Schutz der Nachtruhe fehlen.

2025
Genehmigung für Neubau Tower ist kein Präjudiz

Medienmitteiluing vom 21. August 2025: Das UVEK hat heute über die Genehmigung für den Neubau des Towers am Flughafen Zürich informiert. Das UVEK hält darin fest, dass die Plangenehmigung kein Präjudiz für neue Infrastrukturbauten und für die künftige Ausgestaltung des Flugbetriebs ist. Der Bund stärkt damit das Anliegen der IG Nord-Gemeinden für eine vollwertige raumplanerische Entwicklung.

 

IG-Nord
Fluglärm fair verteilen!

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