Zweck
Vertretung der Interessen der Gemeinden und deren Bevölkerung nördlich des Flughafens (gemeinsamer und somit stärkerer Auftritt gegen aussen) in Ergänzung zu den generellen Zielen des SBFZ (keine Konkurrenz!).
Hauptziele
Themen
Informationskreise
Gesprächspartner
Flughafen Zürich, Regierungsrat, Interessengruppen, SBFZ, Runder Tisch, private Bürgerinitiativen, Bundesbehörden
Organe
Leitender Ausschuss
Bereitet die ordentlichen Sitzungen und dringende Beschlüsse (Mediencommuniqués) vor, trifft bei möglichen Rechtsmittelverfahren Vorabklärungen. Keine Entscheidungsbefugnis.
Mitgliederversammlung
Kurzfristig, per E-Mail einberufene Sitzungen der Gemeindedelegierten (1 pro Gemeinde) bei einzelnen Sachfragen und anstehenden Problemen.
Beschlüsse
Es gilt das Solidaritätsprinzip mit folgender Einschränkung: Eine Gemeinde kann von der Teilnahme an einem (Rechtsmittel-)Verfahren ausnahmsweise entbunden werden (nicht aber von der Kostenbeteiligungspflicht), wenn sie Gründe darlegt, die eine Beteiligung als nachteilig für die Gemeinde oder als in der Gemeinde politisch nicht vertretbar erscheinen lassen. Gleichwohl kann die IG-Nord in solchen Fällen nach aussen als „eine Stimme“ auftreten. Für Beschlüsse gilt das Mehr der Anwesenden.
Kosten
Anfallende Kosten werden durch die Stadt Bülach vorfinanziert und periodisch aufgrund der Faktoren Sockelbeitrag (40 %), Einwohnerzahl (40 %) und Betroffenheit (20 %) auf die Mitgliedgemeinden verteilt. Die Budgetierung stützt jeweils auf die offiziellen Einwohnerzahlen (ständige Wohnbevölkerung) des Bundesamts für Statistik ab. Es werden die Zahlen per 31. Dezember des Vorvorjahres des budgetierten Jahres verwendet.
Sekretariat
Die Stadt Bülach stellt das Sekretariat zur Verfügung. Die Sekretariatsentschädigung wird von den Delegierten festgelegt.
gültig ab 1. Januar 2026
Medienmitteilung vom 2. Juli 2026: Die IG Nord und 13 Gemeinden aus den Kantonen Zürich, Schaffhausen und Aargau haben beim Bundesamt für Zivilluftfahrt Einsprache gegen die Gesuche für die Verlängerungen der Pisten 28 und 32 eingereicht. Zentrale Fragen, unter anderem zur Sicherheit und zur Raumplanung sind ungenügend geklärt. Verbindliche Garantien gegen Kapazitätssteigerungen und für den Schutz der Nachtruhe fehlen.
Medienmitteiluing vom 21. August 2025: Das UVEK hat heute über die Genehmigung für den Neubau des Towers am Flughafen Zürich informiert. Das UVEK hält darin fest, dass die Plangenehmigung kein Präjudiz für neue Infrastrukturbauten und für die künftige Ausgestaltung des Flugbetriebs ist. Der Bund stärkt damit das Anliegen der IG Nord-Gemeinden für eine vollwertige raumplanerische Entwicklung.
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