Bülach, 22.08.2014: Der Flughafen will den Lärm weiter über dem Norden kanalisieren. Was im Juni als zweimonatige Testphase angekündigt wurde, belastet die Nord-Gemeinden nun mindestens bis Ende März 2015 zusätzlich: Am Wochenende sowie an Deutschen Feiertagen soll zwischen 7 und 9 Uhr ausschliesslich nach Norden gestartet werden. Die IG-Nord sieht sich in ihrer bereits bei der Ankündigung des Testbetriebs geäusserten Skepsis bestätigt und wehrt sich vehement gegen eine zusätzliche Kanalisierung.
Die unter dem Deckmantel des Testbetriebs fortgesetzte Kanalisierung ist ein Schlag ins Gesicht der ohnehin schon stark lärmbelasteten Wohnbevölkerung im Norden des Flughafens. Die der IG-Nord zugehörigen Gemeinden tragen als traditionelle Anflugregion schon heute einen Grossteil des Fluglärms und wehren sich gegen eine weitere Kanalisierung.
An jedem Samstag und Sonntag sowie an allen deutschen Feiertagen fallen während des Testbetriebs täglich rund 30 zusätzliche Starts an. „Die Starts in den lärmsensiblen Randstunden waren in unseren Gemeinden deutlich spür- und hörbar und haben zu zahlreichen Anfragen und Unmutsäusserungen aus der Bevölkerung geführt“, sagt Hanspeter Lienhart, Präsident der IG-Nord.
Die IG-Nord hält die Ausdehnung des Testbetriebs von zwei auf neun Monate für unnötig. „Schon in den ersten zwei Monaten hat sich gezeigt, dass ein einachsiger Betrieb auf einer Piste nicht bewältigt werden kann und zu Verspätungen führt“, sagt Lienhart. „Wenn eine auf zwei Monate befristete Testphase um weitere sieben Monate verlängert wird, wirft das Fragen auf. Wir sind besorgt, dass der Flughafen mit einer befremdenden Salamitaktik die Nordkanalisierung vorantreiben will“, so Lienhart. Die IG-Nord wird den Testbetrieb weiterhin sehr kritisch verfolgen und sich mit aller Kraft gegen die Überführung der Nordstarts vom Test- in den Regelbetrieb zur Wehr setzen.
Medienmitteilung vom 2. Juli 2026: Die IG Nord und 13 Gemeinden aus den Kantonen Zürich, Schaffhausen und Aargau haben beim Bundesamt für Zivilluftfahrt Einsprache gegen die Gesuche für die Verlängerungen der Pisten 28 und 32 eingereicht. Zentrale Fragen, unter anderem zur Sicherheit und zur Raumplanung sind ungenügend geklärt. Verbindliche Garantien gegen Kapazitätssteigerungen und für den Schutz der Nachtruhe fehlen.
Medienmitteiluing vom 21. August 2025: Das UVEK hat heute über die Genehmigung für den Neubau des Towers am Flughafen Zürich informiert. Das UVEK hält darin fest, dass die Plangenehmigung kein Präjudiz für neue Infrastrukturbauten und für die künftige Ausgestaltung des Flugbetriebs ist. Der Bund stärkt damit das Anliegen der IG Nord-Gemeinden für eine vollwertige raumplanerische Entwicklung.
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