Medienmitteilung vom 28. November 2013
Der ZFI hat erneut kräftig zugelegt. Wie der Regierungsrat heute präsentierte, wurden 2012 knapp 59‘000 Personen starkem Fluglärm ausgesetzt. Diese Zahl liegt deutlich über dem gesetzlich festgelegten Richtwert von 47‘000 Personen.
Medienmitteilung vom 27. Juni 2013
Ein erster Teil des SIL-Objektblattes wurde um neue Flugrouten ergänzt und losgelöst von der hängigen Ratifizierung des Staatsvertrages verabschiedet. Die IG-Nord begrüsst neue Flugrouten unter Berücksichtigung einer fairen Lastenverteilung, steht der Etappierung des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt aber skeptisch gegenüber.
Medienmitteilung vom 6. Juni 2013
Heute Donnerstagmorgen hat der Nationalrat dem Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland betreffend Flugverkehr zugestimmt.
Medienmitteilung vom 28. Mai 2013
Am nächsten Mittwoch, 5. Juni 2013, entscheidet der Nationalrat in der Sommersession über die Ratifizierung des Staatsvertrags zwischen der Schweiz und Deutschland betreffend Flugverkehr.
Medienmitteilung der IG-Nord vom 7. März 2013
Die kleine Kammer hat heute den Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland angenommen.
Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.
Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebsreglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärmauswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.
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