Medienmitteilung vom 3. Oktober 2018
Die IG-Nord erhebt Einsprache gegen drei Gesuche der Flughafen Zürich AG (FZAG). Im Zentrum der Beschwerden stehen die Forderungen nach einer gemeindeverträglichen Flughafenentwicklung und einer effektiven Berücksichtigung der Mitwirkungsmöglichkeiten der betroffenen Gemeinden und ihrer Bevölkerung. Die geplante Ausweitung der von Fluglärm betroffenen Gebiete im Norden des Flughafens und zusätzliche Erleichterungen werden entschieden zurückgewiesen.
Medienmitteilung vom 25. Juli 2018
Die IG-Nord begrüsst den Umstand, dass das BAZL endlich Massnahmen gegen die regelmässige Überschreitung der zulässigen Fluglärmbelastung in der Nacht angeordnet hat. Das damit angestrebte Ziel, die Lärmbelastung «nicht weiter ansteigen» zu lassen, ist aber ungenügend. Vielmehr braucht es weitere griffige Massnahmen für eine effektive Reduktion der Lärmbelastung der Bevölkerung auf ein zulässiges und erträgliches Niveau. Kritisch sieht die IG-Nord in diesem Zusammenhang die geplante Überprüfung des zulässigen Lärmniveaus.
Medienmitteilung vom 17. Mai 2018
Mit der heute vom BAZL erteilten Teilgenehmigung für das Betriebsreglement 2014 der Flughafen Zürich AG wird der Fluglärm spätabends verstärkt im Norden kanalisiert. Die Belastung der Bevölkerung wird künftig durch noch mehr Starts von schweren Maschinen nach Norden und tiefere Flugrouten gerade in den lärmsensiblen Nachtstunden spürbar zunehmen.
Medienmitteilung vom 2. Juli 2026: Die IG Nord und 13 Gemeinden aus den Kantonen Zürich, Schaffhausen und Aargau haben beim Bundesamt für Zivilluftfahrt Einsprache gegen die Gesuche für die Verlängerungen der Pisten 28 und 32 eingereicht. Zentrale Fragen, unter anderem zur Sicherheit und zur Raumplanung sind ungenügend geklärt. Verbindliche Garantien gegen Kapazitätssteigerungen und für den Schutz der Nachtruhe fehlen.
Medienmitteiluing vom 21. August 2025: Das UVEK hat heute über die Genehmigung für den Neubau des Towers am Flughafen Zürich informiert. Das UVEK hält darin fest, dass die Plangenehmigung kein Präjudiz für neue Infrastrukturbauten und für die künftige Ausgestaltung des Flugbetriebs ist. Der Bund stärkt damit das Anliegen der IG Nord-Gemeinden für eine vollwertige raumplanerische Entwicklung.
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