Bülach, 28.11.2014: Der ZFI bleibt auf hohem Niveau. Wie der Regierungsrat heute präsentierte, wurden 2013 gut 57‘000 Personen starkem Fluglärm ausgesetzt. Diese Zahl liegt deutlich über dem gesetzlich festgelegten Richtwert von 47‘000 Personen. Positiv zu vermerken ist der Trend. Erstmals seit 2009 ist die Zahl der von Fluglärm belästigten Personen zurückgegangen, allerdings waren auch die Flugbewegungen im Berichtsjahr rückläufig.
Die IG-Nord begrüsst es, dass seit der Einführung des ZFI erstmals weniger Personen starkem Fluglärm ausgesetzt sind. Diese Positivmeldung ist aber mit Vorsicht zu geniessen und muss aus verschiedenen Gründen relativiert werden.
Erstens täuscht der Rückgang nicht darüber hinweg, dass der Richtwert von 47‘000 Personen immer noch um gut 20 Prozent überschritten ist. Dies zeigt, dass der Flughafen und die Regierung schnell Massnahmen ergreifen und umsetzen müssen, die Wirkung zeigen. Lärmoptimierte Sanierungsprogramme und lärmeffizientere Flugzeugflotten bergen erhebliches Reduktionspotenzial.
Zweitens hat der Monitoringwert ausschliesslich in der Nacht abgenommen und dies auf Kosten der Einwohnerinnen und Einwohner im Norden. Der Flughafen ist dazu übergegangen, in den lärmsensiblen Randstunden während der deutschen Sperrzeiten vermehrt ab der Piste 32 nach Norden zu starten. Die IG-Nord wehrt sich gegen diese Kanalisierung. „Die Gemeinden im Norden des Flughafens tragen schon heute mehr als die Hälfte aller Flugbewegungen. Das reicht“, sagt Hanspeter Lienhart, Präsident der IG-Nord.
Der Flughafen will die Nordkanalisierung mit dem Gesuch zum Betriebsreglement 2014 weiter forcieren. „Unsere Mitgliedgemeinden haben gegen das Betriebsreglement Einsprache erhoben, weil der Bevölkerung im Norden des Flughafens nicht noch mehr Lärm zugemutet werden darf“, betont Hanspeter Lienhart.
Medienmitteilung vom 2. Juli 2026: Die IG Nord und 13 Gemeinden aus den Kantonen Zürich, Schaffhausen und Aargau haben beim Bundesamt für Zivilluftfahrt Einsprache gegen die Gesuche für die Verlängerungen der Pisten 28 und 32 eingereicht. Zentrale Fragen, unter anderem zur Sicherheit und zur Raumplanung sind ungenügend geklärt. Verbindliche Garantien gegen Kapazitätssteigerungen und für den Schutz der Nachtruhe fehlen.
Medienmitteiluing vom 21. August 2025: Das UVEK hat heute über die Genehmigung für den Neubau des Towers am Flughafen Zürich informiert. Das UVEK hält darin fest, dass die Plangenehmigung kein Präjudiz für neue Infrastrukturbauten und für die künftige Ausgestaltung des Flugbetriebs ist. Der Bund stärkt damit das Anliegen der IG Nord-Gemeinden für eine vollwertige raumplanerische Entwicklung.
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