Bülach, 09.04.2015: Der Flughafen belastet die Bevölkerung im Norden weiterhin mit lärmintensiven Starts frühmorgens an den Wochenenden. Die im Juni 2014 für zwei Monate angekündigte Testphase wird damit bereits zum zweiten Mal und mindestens bis Oktober 2015 verlängert. Die IG-Nord sieht sich in der bereits bei der Ankündigung des Testbetriebs geäusserten Skepsis bestätigt und wehrt sich vehement gegen eine zusätzliche Kanalisierung.
Die der IG-Nord zugehörigen Gemeinden tragen als traditionelle Anflugregion schon heute einen Grossteil des Fluglärms. Seit neun Monaten fallen zudem an Wochenenden sowie an süddeutschen Feiertagen Nordstarts in den lärmsensiblen Morgenstunden an. Das sind pro Tag rund 30 zusätzliche Starts, welche deutlich spür- und hörbar sind und zu zahlreichen Unmutsäusserungen aus der Bevölkerung geführt haben.
Die IG-Nord nimmt die erneute Verlängerung des Testbetriebs mit Befremden zur Kenntnis. „Es liegt auf der Hand, dass der Flughafen die Nordstarts schleichend vom Test- in den Normalbetrieb überführen will. Diese Absicht hat er deutlich gemacht und beantragt mit dem Betriebsreglement 2014 bereits, die nach Norden führenden Pisten offiziell für Starts vorzusehen. Von einem Testbetrieb kann somit keine Rede mehr sein“, sagt Hanspeter Lienhart, Präsident der IG-Nord.
Die IG-Nord lehnt die Weiterführung des Testbetriebs und die damit verbundenen zusätzlichen Nordstarts ab und wehrt sich gegen den politisch motivierten Willen, den Fluglärm einseitig über dem Norden zu kanalisieren. Sie fordert die Rückkehr zum bisherigen Betriebsregime. Die IG-Nord wird den Testbetrieb sowie das weitere Vorgehen bezüglich des Betriebsreglements 2014 weiterhin sehr kritisch verfolgen.
Medienmitteilung vom 2. Juli 2026: Die IG Nord und 13 Gemeinden aus den Kantonen Zürich, Schaffhausen und Aargau haben beim Bundesamt für Zivilluftfahrt Einsprache gegen die Gesuche für die Verlängerungen der Pisten 28 und 32 eingereicht. Zentrale Fragen, unter anderem zur Sicherheit und zur Raumplanung sind ungenügend geklärt. Verbindliche Garantien gegen Kapazitätssteigerungen und für den Schutz der Nachtruhe fehlen.
Medienmitteiluing vom 21. August 2025: Das UVEK hat heute über die Genehmigung für den Neubau des Towers am Flughafen Zürich informiert. Das UVEK hält darin fest, dass die Plangenehmigung kein Präjudiz für neue Infrastrukturbauten und für die künftige Ausgestaltung des Flugbetriebs ist. Der Bund stärkt damit das Anliegen der IG Nord-Gemeinden für eine vollwertige raumplanerische Entwicklung.
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