Eglisau, 04.08.2017: Die IG-Nord hat bereits mehrmals darauf hingewiesen, dass die Überschreitung der zugelassenen Lärmwerte ein Problem darstellt, das gelöst werden muss. In seinem Bericht «Nachweis der Lärmbelastung» beschreibt der Flughafen Zürich lediglich das längst bekannte Problem. Die IG-Nord begrüsst es, dass das BAZL den Bericht kritisiert und endlich Massnahmen zur Einhaltung der Lärmgrenzwerte fordert.
In den beiden Nachtstunden von 22 bis 23 und von 23 bis 24 Uhr wird der zugelassene Lärm massiv überschritten. Das liegt unter anderem an zahlreichen verspäteten Starts in Richtung Norden. Da es sich dabei um schwere Langstreckenflieger handelt, ist die Situation für die Bevölkerung im Norden besonders belastend. Dies hält die Flughafen Zürich AG in ihrem Bericht an den Bund fest.
«Mit dem Lärmbericht verkriecht sich der Flughafen einmal mehr hinter einem statistischen Papiertiger. Gefragt sind Massnahmen, welche die untragbare und seit Jahren bekannte Situation endlich lösen», sagt Hanspeter Lienhart, Präsident der IG-Nord.
Die IG-Nord begrüsst es, dass das BAZL den Bericht aufgrund fehlender Massnahmen kritisiert. «Wir fordern endlich griffige Lösungen, welche die Verspätungsproblematik und die Lärmsituation entspannen. Wenn dies mit dem heutigen Betrieb nicht gelingt, muss auch die Slotvergabe in den Abendstunden korrigiert werden. Da ist längst nicht jeder Flug wirtschaftlich zwingend», so Lienhart.
Medienmitteilung vom 3. Oktober 2024: Noch nie waren am Flughafen Zürich soviele Flugbewegungen während der Nachtflugsperrzeit zu verzeichnen, wie im Sommer 2024. Mit 194 Nachtflügen in den Monaten Juni, Juli und August stellt der Flughafen Zürich einen lärmigen neuen Rekord auf. Verstösse gegen das Nachtflugverbot werden von der Ausnahme zur Regel. Die Ruhebedürfnisse der Bevölkerung werden nicht respektiert. (Korrigierte Version der Medienmitteilung*)
Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.
c/o Stadt Bülach | Stadthaus | Abteilung Planung und Bau | Allmendstrasse 6 | 8180 Bülach
Telefon +41 44 863 14 61 | Fax +41 44 863 14 59 | info at ignord.ch | Impressum | Datenschutzerklärung