Eglisau, 17.05.2018: Mit der heute vom BAZL erteilten Teilgenehmigung für das Betriebsreglement 2014 der Flughafen Zürich AG wird der Fluglärm spätabends verstärkt im Norden kanalisiert. Die Belastung der Bevölkerung wird künftig durch noch mehr Starts von schweren Maschinen nach Norden und tiefere Flugrouten gerade in den lärmsensiblen Nachtstunden spürbar zunehmen.
Die Anpassungen im Betriebsreglement 2014 gehen vollumfänglich auf Kosten der Gemeinden im Norden des Flughafens. Neu werden zusätzliche Starts von schweren Flugzeugen am späten Abend von der Piste 32 die Bevölkerung beeinträchtigen. Erschwerend kommt hinzu, dass diese bereits auf tiefer Flughöhe über die nördlichen Gebiete abbiegen werden, was zu einer grossflächigen Mehrbelastung durch Fluglärm führen wird. Damit wird die ohnehin schon ausgeprägte Nordausrichtung zusätzlich akzentuiert.
Die IG-Nord steht Massnahmen zum Verspätungsabbau grundsätzlich positiv gegenüber. «Wir wehren uns aber dagegen, dass erneut dem Norden die ganze Last aufgezwungen wird», sagt Hanspeter Lienhart, Präsident der IG-Nord. Die Gemeinden im Norden verlangen eine solidarische und gerechte Verteilung des Fluglärms und kritisieren, dass das Betriebsreglement 2014 ganz offensichtlich die politische Forderung zur Entlastung des Südens aufnimmt.
Die IG-Nord wird sich mit allen zu Verfügung stehenden Mitteln gegen die anhaltende Intensivierung der Nordbelastung wehren und prüft einen Weiterzug des Entscheids des BAZL an das Bundesverwaltungsgericht.
Medienmitteilung vom 2. Juli 2026: Die IG Nord und 13 Gemeinden aus den Kantonen Zürich, Schaffhausen und Aargau haben beim Bundesamt für Zivilluftfahrt Einsprache gegen die Gesuche für die Verlängerungen der Pisten 28 und 32 eingereicht. Zentrale Fragen, unter anderem zur Sicherheit und zur Raumplanung sind ungenügend geklärt. Verbindliche Garantien gegen Kapazitätssteigerungen und für den Schutz der Nachtruhe fehlen.
Medienmitteiluing vom 21. August 2025: Das UVEK hat heute über die Genehmigung für den Neubau des Towers am Flughafen Zürich informiert. Das UVEK hält darin fest, dass die Plangenehmigung kein Präjudiz für neue Infrastrukturbauten und für die künftige Ausgestaltung des Flugbetriebs ist. Der Bund stärkt damit das Anliegen der IG Nord-Gemeinden für eine vollwertige raumplanerische Entwicklung.
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