Eglisau, 17.05.2018: Mit der heute vom BAZL erteilten Teilgenehmigung für das Betriebsreglement 2014 der Flughafen Zürich AG wird der Fluglärm spätabends verstärkt im Norden kanalisiert. Die Belastung der Bevölkerung wird künftig durch noch mehr Starts von schweren Maschinen nach Norden und tiefere Flugrouten gerade in den lärmsensiblen Nachtstunden spürbar zunehmen.
Die Anpassungen im Betriebsreglement 2014 gehen vollumfänglich auf Kosten der Gemeinden im Norden des Flughafens. Neu werden zusätzliche Starts von schweren Flugzeugen am späten Abend von der Piste 32 die Bevölkerung beeinträchtigen. Erschwerend kommt hinzu, dass diese bereits auf tiefer Flughöhe über die nördlichen Gebiete abbiegen werden, was zu einer grossflächigen Mehrbelastung durch Fluglärm führen wird. Damit wird die ohnehin schon ausgeprägte Nordausrichtung zusätzlich akzentuiert.
Die IG-Nord steht Massnahmen zum Verspätungsabbau grundsätzlich positiv gegenüber. «Wir wehren uns aber dagegen, dass erneut dem Norden die ganze Last aufgezwungen wird», sagt Hanspeter Lienhart, Präsident der IG-Nord. Die Gemeinden im Norden verlangen eine solidarische und gerechte Verteilung des Fluglärms und kritisieren, dass das Betriebsreglement 2014 ganz offensichtlich die politische Forderung zur Entlastung des Südens aufnimmt.
Die IG-Nord wird sich mit allen zu Verfügung stehenden Mitteln gegen die anhaltende Intensivierung der Nordbelastung wehren und prüft einen Weiterzug des Entscheids des BAZL an das Bundesverwaltungsgericht.
Medienmitteilung vom 3. Oktober 2024: Noch nie waren am Flughafen Zürich soviele Flugbewegungen während der Nachtflugsperrzeit zu verzeichnen, wie im Sommer 2024. Mit 194 Nachtflügen in den Monaten Juni, Juli und August stellt der Flughafen Zürich einen lärmigen neuen Rekord auf. Verstösse gegen das Nachtflugverbot werden von der Ausnahme zur Regel. Die Ruhebedürfnisse der Bevölkerung werden nicht respektiert. (Korrigierte Version der Medienmitteilung*)
Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.
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