Eglisau, 25.07.2018: Die IG-Nord begrüsst den Umstand, dass das BAZL endlich Massnahmen gegen die regelmässige Überschreitung der zulässigen Fluglärmbelastung in der Nacht angeordnet hat. Das damit angestrebte Ziel, die Lärmbelastung «nicht weiter ansteigen» zu lassen, ist aber ungenügend. Vielmehr braucht es weitere griffige Massnahmen für eine effektive Reduktion der Lärmbelastung der Bevölkerung auf ein zulässiges und erträgliches Niveau. Kritisch sieht die IG-Nord in diesem Zusammenhang die geplante Überprüfung des zulässigen Lärmniveaus.
Für die IG-Nord geht der heutige Entscheid des BAZL insgesamt zu wenig weit: «Wir fordern weiterhin wirksame Massnahmen, welche die heute unzulässig hohe Lärmbelastung auch in der ersten Nachtstunde ab 22 Uhr auf ein für die Bevölkerung erträgliches Niveau reduzieren», sagt Hanspeter Lienhart, Präsident der IG-Nord. Dazu gehören griffige Lärmgebühren und die konsequente Einhaltung der Nachtflugsperre.
Gemäss heutigem Entscheid des BAZL dürfen die demnächst in Betrieb genommenen Schnellabrollwege ab Piste 28 nicht für Kapazitätssteigerungen verwendet werden. Die Anzahl Slots soll auf dem heutigen Stand bleiben. Diese klare Vorgabe ist ein wichtiges Signal und wird begrüsst – sie geht aber zu wenig weit. Die Reduktion der verspäteten Abflüge nach 23 Uhr, ist ein Minimalziel, griffige Massnahmen für die Reduktion der Lärmbelastung in der ersten Nachtstunde (22-23 Uhr) auf ein zulässiges Niveau fehlen weiterhin. «Die Plafonierung der Lärmbelastung auf dem heutigen, untragbaren Zustand ist für die Bevölkerung im Norden des Flughafens kein Gewinn», sagt Hanspeter Lienhart, Präsident der IG-Nord.
Der gleichzeitigen Ankündigung des BAZL, die zulässige Lärmbelastung in der Nacht allenfalls anzupassen, steht die IG-Nord äusserst kritisch gegenüber. Es ist zu befürchten, dass die heute unzulässige Situation legitimiert wird und der Lärmschutz weiter aufgeweicht wird. Die IG-Nord wird sich weiterhin dezidiert für den Schutz der Bevölkerung einsetzen und eine Erhöhung der Lärmbelastung bekämpfen.
Medienmitteilung vom 3. Oktober 2024: Noch nie waren am Flughafen Zürich soviele Flugbewegungen während der Nachtflugsperrzeit zu verzeichnen, wie im Sommer 2024. Mit 194 Nachtflügen in den Monaten Juni, Juli und August stellt der Flughafen Zürich einen lärmigen neuen Rekord auf. Verstösse gegen das Nachtflugverbot werden von der Ausnahme zur Regel. Die Ruhebedürfnisse der Bevölkerung werden nicht respektiert. (Korrigierte Version der Medienmitteilung*)
Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.
c/o Stadt Bülach | Stadthaus | Abteilung Planung und Bau | Allmendstrasse 6 | 8180 Bülach
Telefon +41 44 863 14 61 | Fax +41 44 863 14 59 | info at ignord.ch | Impressum | Datenschutzerklärung