IG Nord - für eine gerechte Luftfahrtpolitik
 

Lärmiger Rekord bei Nachtflügen im Sommer 2024

Zwischen 23.00 Uhr – mit der Möglichkeit des Verspätungsabbaus bis 23.30 Uhr – und 6.00 Uhr ist für den Flughafen Zürich per Gesetz ein Nachtflugverbot verhängt. Eingehalten wird es nicht. Ganz besonders nicht diesen Sommer. 

Noch nie soviele Nachtflüge wie im Sommer 2024

87 Nachtflüge im Juni, 97 Nachtflüge im Juli, 10 Nachtflüge im August. Insgesamt 194 Mal wurde diesen Sommer das Nachtflugverbot am Flughafen Zürich verletzt. Das sind mehr als doppelt soviele Verstösse wie im langjährigen Durchschnitt (94 im Durchschnitt der Jahre 2011 bis und mit 2024) und nochmals 38 Nachtflugbewegungen mehr als im bereits rekordhohen Sommer 2023 (156 Nachtflugbewegungen). Eine solche Folge mit zweimal mehr als 80 monatlichen Flugbewegungen während der Nachtflugsperrzeit wie im Sommer 2024 gab es seit Einführung der verlängerten Nachtflugsperre im August 2010 überhaupt noch nie.

Lärmiger Jahresrekord zeichnet sich ab

Bereits jetzt zeichnet sich ein neuer Nachtflug-Jahresrekord für 2024 ab. In den bisherigen Rekordjahren 2017 und 2018 (je 312 Nachtflugbewegungen pro Jahr) waren bis Ende August 208 (2017), respektive 256 (2018) Verstösse gegen das Nachtflugverbot zu verzeichnen. Dieses Jahr sind es per Ende August bereits 259 Flugbewegungen während der Nachtflugsperrzeiten.

Problematische Besitzstandgarantie für Betriebszeiten

Im Zusammenhang mit der laufenden Revision des Luftfahrtgesetzes ist die Idee einer Besitzstandsgarantie für den Betrieb des Flughafens Zürich aufgetaucht. Das ist problematisch. Es würde eine Situation verstetigt, in der das Nachtflugverbot offensichtlich zu wenig konsequent eingehalten wird.

Ruhebedürfnisse der Bevölkerung nicht respektiert

Die Flughafenregion ist heute eines der wertvollsten und dynamischsten Siedlungsgebiete im Kanton Zürich. Durch die anhaltenden Verstösse gegen das Nachtflugverbot entsteht ein unwiderruflicher Wertverlust der Grundstücke für die Menschen und Körperschaften, die unsere Region ausmachen und mit Leben füllen. Mehr Lärmbelastungen durch nicht eingehaltene Nachtruhe stören die Bevölkerung empfindlich und senken die Attraktivität der Region - auch für die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung. Die IG-Nord verurteilt die seit Jahren anhaltende Durchlöcherung der Nachtflugsperre. Der Flughafen Zürich und die Fluggesellschaften haben die Ruhebedürfnisse der Bevölkerung zu respektieren.

Medienmitteilung als PDF

 
2024
Lärmiger Rekord bei Nachtflügen im Sommer 2024

Medienmitteilung vom 3. Oktober 2024: Noch nie waren am Flughafen Zürich soviele Flugbewegungen während der Nachtflugsperrzeit zu verzeichnen, wie im Sommer 2024. Mit 194 Nachtflügen in den Monaten Juni, Juli und August stellt der Flughafen Zürich einen lärmigen neuen Rekord auf. Verstösse gegen das Nachtflugverbot werden von der Ausnahme zur Regel. Die Ruhebedürfnisse der Bevölkerung werden nicht respektiert.

2024
Pistenverlängerungen: Der Regierungsrat hat die Hausaufgaben nicht gemacht
Medienmitteilung vom 18. Januar 2024: Das Flughafen-Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 2021 muss endlich umgesetzt werden. Vorher darf es keine Pistenverlängerung geben. Der Nachtlärm und die planerischen Grundlagen müssen überprüft und neu festgesetzt werden. Die IG Nord fordert, dass alle Sicherheitsfragen geklärt, die Siedlungsentwicklung möglich und die Grundstücke im Wert geschützt werden.
2024
Zürcher Pistenverlängerungsabstimmung kommt zu früh

Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert  zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.

 

IG-Nord
Fluglärm fair verteilen!

c/o Stadt Bülach | Stadthaus | Abteilung Planung und Bau | Allmendstrasse 6 | 8180 Bülach

Telefon +41 44 863 14 61 | Fax +41 44 863 14 59 | info at ignord.ch | Impressum | Datenschutzerklärung