Die IG Nord begrüsst die Anpassung des SIL-Objektblatts durch den Bundesrat grundsätzlich. Vier Jahre ist es her, seit das Bundesverwaltungsgerichts den Bund angewiesen hat, den Nachtflugverkehr im SIL-Objektblatt neu abzubilden.
Vom Flughafen profitiert die gesamte Grossregion. Es kann nicht sein, dass den IG-Nord-Gemeinden übermässig viel Fluglärm aufgebürdet wird. Die mit dem Betriebsreglement weiterhin mögliche Nordkanalisierung der Flugbewegungen ist unfair, unsolidarisch und widerspricht dem Rechtsgleichheitsgebot. Starts und Landungen müssen gemäss dem Grundsatz «Safety first» und den Empfehlungen der Sicherheitsüberprüfung 2012 gleichmässiger auf alle Himmelsrichtungen verteilt werden.
Lärmschutz für weniger Lärmbelastung
Die geplanten Anpassungen würden Lärm insbesondere nachts und bei Verspätungen nicht wirksam reduzieren. Die IG Nord verlangt Lösungen, die die Bevölkerung im Norden spürbar entlasten und die Lasten gerechter verteilen. Das geltende Nachtflugverbot muss konsequent eingehalten werden. Der Flughafen und die Fluggesellschaften haben die Ruhebedürfnisse der Bevölkerung zu respektieren.
Raumplanung und Siedlungsentwicklung ermöglichen
Die Gemeinden benötigen Spielraum für die Siedlungsentwicklung und den Werterhalt von Grundstücken und Liegenschaften. Die IG Nord fordert, dass raumplanerische Einschränkungen vermieden werden. Die IG-Nord-Gemeinden, die beteiligten Kantone, der Bund und der Flughafen müssen bei Vorhaben mit Auswirkungen auf die Raumplanung neu auf Augenhöhe zusammenarbeiten können. Die IG-Nord-Gemeinden müssen bei solchen Vorhaben von Beginn an einbezogen werden.
Medienmitteilung vom 2. Juli 2026: Die IG Nord und 13 Gemeinden aus den Kantonen Zürich, Schaffhausen und Aargau haben beim Bundesamt für Zivilluftfahrt Einsprache gegen die Gesuche für die Verlängerungen der Pisten 28 und 32 eingereicht. Zentrale Fragen, unter anderem zur Sicherheit und zur Raumplanung sind ungenügend geklärt. Verbindliche Garantien gegen Kapazitätssteigerungen und für den Schutz der Nachtruhe fehlen.
Medienmitteiluing vom 21. August 2025: Das UVEK hat heute über die Genehmigung für den Neubau des Towers am Flughafen Zürich informiert. Das UVEK hält darin fest, dass die Plangenehmigung kein Präjudiz für neue Infrastrukturbauten und für die künftige Ausgestaltung des Flugbetriebs ist. Der Bund stärkt damit das Anliegen der IG Nord-Gemeinden für eine vollwertige raumplanerische Entwicklung.
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