IG Nord - für eine gerechte Luftfahrtpolitik
 

Medienmitteilung der IG-Nord vom 7.1.2011

Stellungnahme der IG-Nord zum Urteil des Bundesgerichts über die Beschwerden betreffend das vorläufige Betriebsreglement des Flughafens Zürich

Bundesgericht bestätigt: Süd- und Ostanflüge sind rechtens!

Bülach, 07.01.2010: Das Bundesgericht folgt dem Bundesverwaltungsgericht und betont, dass Süd- und Ostanflüge für eine gerechte Verteilung des Fluglärms unausweichlich sind. Es zementiert zudem die erst vor Kurzem eingeführte längere Nachtflugsperre.

Das Bundesgerichtsurteil vom 22. Dezember 2010 stärkt der IG-Nord und den durch sie vertretenen Gemeinden den Rücken, indem es die oft kritisierten Ost- und Südanflüge letztinstanzlich für rechtens erklärt. „Wir nehmen erfreut zur Kenntnis, dass das Bundesgericht diese Tatsache anerkennt und sich gegen eine reine Nordkanalisierung ausspricht“, kommentiert Hanspeter Lienhart, Präsident der IG-Nord, das Urteil.

Die Nord-Gemeinden sind vielmehr als der Süden grossflächig von Lärmgrenzwertüberschreitungen und Planungseinschränkungen betroffen. Positiv bewerten die Nord-Gemeinden das vom Bundesgericht verordnete Schallschutzkonzept und die Revision der Lärmschutzverordnung. Von diesen Lärmschutzmassnahmen würden alle Bewohnerinnen und Bewohner der Flughafenregion profitieren.

Das Bundesgericht bekräftigt zudem die um eine Stunde verlängerte Nachtruhe, die in jüngster Zeit häufig verletzt wurde. Nach diesem Urteil ist der Flughafen nun angehalten, die Nachtflugsperre zu befolgen.

 
2024
Lärmiger Rekord bei Nachtflügen im Sommer 2024

Medienmitteilung vom 3. Oktober 2024: Noch nie waren am Flughafen Zürich soviele Flugbewegungen während der Nachtflugsperrzeit zu verzeichnen, wie im Sommer 2024. Mit 194 Nachtflügen in den Monaten Juni, Juli und August stellt der Flughafen Zürich einen lärmigen neuen Rekord auf. Verstösse gegen das Nachtflugverbot werden von der Ausnahme zur Regel. Die Ruhebedürfnisse der Bevölkerung werden nicht respektiert. (Korrigierte Version der Medienmitteilung*)

2024
Pistenverlängerungen: Der Regierungsrat hat die Hausaufgaben nicht gemacht
Medienmitteilung vom 18. Januar 2024: Das Flughafen-Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 2021 muss endlich umgesetzt werden. Vorher darf es keine Pistenverlängerung geben. Der Nachtlärm und die planerischen Grundlagen müssen überprüft und neu festgesetzt werden. Die IG Nord fordert, dass alle Sicherheitsfragen geklärt, die Siedlungsentwicklung möglich und die Grundstücke im Wert geschützt werden.
2024
Zürcher Pistenverlängerungsabstimmung kommt zu früh

Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert  zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.

 

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