Stellungnahme der IG-Nord zum Urteil des Bundesgerichts über die Beschwerden betreffend das vorläufige Betriebsreglement des Flughafens Zürich
Bülach, 07.01.2010: Das Bundesgericht folgt dem Bundesverwaltungsgericht und betont, dass Süd- und Ostanflüge für eine gerechte Verteilung des Fluglärms unausweichlich sind. Es zementiert zudem die erst vor Kurzem eingeführte längere Nachtflugsperre.
Das Bundesgerichtsurteil vom 22. Dezember 2010 stärkt der IG-Nord und den durch sie vertretenen Gemeinden den Rücken, indem es die oft kritisierten Ost- und Südanflüge letztinstanzlich für rechtens erklärt. „Wir nehmen erfreut zur Kenntnis, dass das Bundesgericht diese Tatsache anerkennt und sich gegen eine reine Nordkanalisierung ausspricht“, kommentiert Hanspeter Lienhart, Präsident der IG-Nord, das Urteil.
Die Nord-Gemeinden sind vielmehr als der Süden grossflächig von Lärmgrenzwertüberschreitungen und Planungseinschränkungen betroffen. Positiv bewerten die Nord-Gemeinden das vom Bundesgericht verordnete Schallschutzkonzept und die Revision der Lärmschutzverordnung. Von diesen Lärmschutzmassnahmen würden alle Bewohnerinnen und Bewohner der Flughafenregion profitieren.
Das Bundesgericht bekräftigt zudem die um eine Stunde verlängerte Nachtruhe, die in jüngster Zeit häufig verletzt wurde. Nach diesem Urteil ist der Flughafen nun angehalten, die Nachtflugsperre zu befolgen.
Medienmitteilung vom 2. Juli 2026: Die IG Nord und 13 Gemeinden aus den Kantonen Zürich, Schaffhausen und Aargau haben beim Bundesamt für Zivilluftfahrt Einsprache gegen die Gesuche für die Verlängerungen der Pisten 28 und 32 eingereicht. Zentrale Fragen, unter anderem zur Sicherheit und zur Raumplanung sind ungenügend geklärt. Verbindliche Garantien gegen Kapazitätssteigerungen und für den Schutz der Nachtruhe fehlen.
Medienmitteiluing vom 21. August 2025: Das UVEK hat heute über die Genehmigung für den Neubau des Towers am Flughafen Zürich informiert. Das UVEK hält darin fest, dass die Plangenehmigung kein Präjudiz für neue Infrastrukturbauten und für die künftige Ausgestaltung des Flugbetriebs ist. Der Bund stärkt damit das Anliegen der IG Nord-Gemeinden für eine vollwertige raumplanerische Entwicklung.
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