Bülach, 07.03.2013: Die kleine Kammer hat heute den Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland angenommen. Die IG-Nord erwartet von den eidgenössischen Parlamentarierinnen und Parlamentariern, dass sie sich für eine faire Verteilungslösung unter Berücksichtigung aller Regionen, einen Flugbetrieb auf dem bestehenden Pistensystem und den weiteren Einbezug der direktbetroffenen Gemeinden einsetzen.
Im Einklang mit den AGL-Gemeinden und dem Schutzverband der Bevölkerung um den Flughafen Zürich stellt die IG-Nord folgende Forderungen an die Umsetzung des Staatsvertrages:
1. Faire Fluglärmverteilung im Sinne einer weiter entwickelten Variante 5 (Rotation), weil
2. Auf Pistenverlängerungen ist zu verzichten, weil
3. Die hauptbetroffenen Gemeinden sind in die Arbeiten rund um die neuen Betriebskonzepte formell einzubinden, weil
Medienmitteilung vom 2. Juli 2026: Die IG Nord und 13 Gemeinden aus den Kantonen Zürich, Schaffhausen und Aargau haben beim Bundesamt für Zivilluftfahrt Einsprache gegen die Gesuche für die Verlängerungen der Pisten 28 und 32 eingereicht. Zentrale Fragen, unter anderem zur Sicherheit und zur Raumplanung sind ungenügend geklärt. Verbindliche Garantien gegen Kapazitätssteigerungen und für den Schutz der Nachtruhe fehlen.
Medienmitteiluing vom 21. August 2025: Das UVEK hat heute über die Genehmigung für den Neubau des Towers am Flughafen Zürich informiert. Das UVEK hält darin fest, dass die Plangenehmigung kein Präjudiz für neue Infrastrukturbauten und für die künftige Ausgestaltung des Flugbetriebs ist. Der Bund stärkt damit das Anliegen der IG Nord-Gemeinden für eine vollwertige raumplanerische Entwicklung.
c/o Stadt Bülach | Stadthaus | Abteilung Planung und Bau | Allmendstrasse 6 | 8180 Bülach
Telefon +41 44 863 14 51 | info at ignord.ch | Impressum | Datenschutzerklärung

