Bülach, 20.08.2010 – Der Bund hat den Entwurf des SIL-Objektblatts publiziert und zur öffentlichen Anhörung aufgelegt. Erwartungsgemäss enthält das Objektblatt nichts Neues sondern bringt einmal mehr die Begünstigung des Flughafens zu Lasten der Gemeinden zum Ausdruck. Die IG-Nord wird ihre Forderungen auch im Rahmen der öffentlichen Anhörung mit Nachdruck vertreten und weiterhin für eine gerechte Luftfahrtpolitik kämpfen.
Nach endlosen Debatten liegt der Entwurf des SIL-Objektblatts vor. Grundlage dafür bilden trotz langjähriger und vehementer Proteste der Gemeinden sowie der Wohnbevölkerung die Betriebsvarianten „E DVO“, „E Optimiert“ und „J Optimiert“. Die einseitige Berücksichtigung der Interessen des Flughafens findet eine unrühmliche Fortsetzung.
Im Rahmen der Anhörung steht es den betroffenen Gemeinden und den Bürgerinnen und Bürgern offen, zum SIL-Objektblatt bis zum 29. Oktober 2010 Stellung zu beziehen. Die IG-Nord prüft derzeit das Objektblatt im Detail und wird für die Gemeinden Stellungnahmen erarbeiten. „Ich möchte die Bürgerinnen und Bürger motivieren, ihre Rechte wahrzunehmen, an der Anhörung teilzunehmen und dadurch ein deutliches Signal für eine gerechte Luftfahrtpolitik zu setzen“, sagt Hanspeter Lienhart, Präsident der IG-Nord.
Die IG-Nord erarbeitet derzeit eine Vorlage, die als Grundlage für die Stellungnahme von Privatpersonen verwendet werden kann. Die Vorlage wird in Kürze auf www.ignord.ch angeboten.
Medienmitteilung vom 2. Juli 2026: Die IG Nord und 13 Gemeinden aus den Kantonen Zürich, Schaffhausen und Aargau haben beim Bundesamt für Zivilluftfahrt Einsprache gegen die Gesuche für die Verlängerungen der Pisten 28 und 32 eingereicht. Zentrale Fragen, unter anderem zur Sicherheit und zur Raumplanung sind ungenügend geklärt. Verbindliche Garantien gegen Kapazitätssteigerungen und für den Schutz der Nachtruhe fehlen.
Medienmitteiluing vom 21. August 2025: Das UVEK hat heute über die Genehmigung für den Neubau des Towers am Flughafen Zürich informiert. Das UVEK hält darin fest, dass die Plangenehmigung kein Präjudiz für neue Infrastrukturbauten und für die künftige Ausgestaltung des Flugbetriebs ist. Der Bund stärkt damit das Anliegen der IG Nord-Gemeinden für eine vollwertige raumplanerische Entwicklung.
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