Bülach, 9.11.2010: Sehr marginal unterbietet der Zürcher Fluglärm Index wieder die Limite von 47'000 vom Fluglärm belästigten Personen. Ein Jahr zuvor wurde der Richtwert noch klar überschritten. Dass beim ZFI vorerst wieder alles im grünen Bereich ist, liegt vorwiegend am konjunkturbedingten Rückgang des Flugverkehrs um Zürich-Kloten. Es steht ausser Frage, dass der erneute Wirtschaftsaufschwung den Flugverkehr wieder ankurbeln wird. Dennoch setzt der Regierungsrat den Hebel einseitig bei den Gemeinden an, obwohl pragmatisch umsetzbare Lösungen zur Regulierung des Fluglärms vorliegen.
Kurz nach seiner Einführung hatte der Zürcher Fluglärm Index erstmals den Grenzwert überschritten. Bereits 2008 stieg der Monitoringwert auf 49 035 Personen. Verursacht wurde dies zu mindestens 60 Prozent durch den Flugbetrieb. Im Zuge der Wirtschaftskrise waren die Flugbewegungen 2009 rückläufig, weshalb der ZFI um fünf Prozent auf rund 46 750 stark belästigter bzw. stark gestörter Personen gefallen ist.
Die von der Regierung versprühte Euphorie wird von kurzer Dauer sein. Die Schweizer Wirtschaft ist wieder auf Kurs. Das wird sich direkt auf den Flugverkehr auswirken und den ZFI in Kürze wieder sprengen. „Es ist unverständlich, dass die Regierung diese Tatsache ignoriert und die Massnahmen zur längerfristigen Einhaltung des ZFI einseitig bei den Gemeinden ansetzt“, sagt Hanspeter Lienhart, Präsident der IG-Nord.
Die Regierung hält an altbekannten Konzepten fest: Kein neues Siedlungsbiet ausscheiden, bestehende Bauzonen abwerten und Bauverbote bei Alarmwertüberschreitungen verhängen. Für die Nord-Gemeinden sind diese Massnahmen nicht tragbar. Sie beeinträchtigen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Nordens. Neu will die Regierung auch die Hauseigentümer stärker in die Pflicht nehmen. Beispielsweise sollen Eigentümer verstärkt zu Schallschutz-Sanierungen motiviert werden. Die IG-Nord begrüsst dies, weil die Erneuerung von Wohnbauten die Wohnqualität und die Quartierentwicklung aufwerten kann. Sie fordert deshalb explizit, dass Modellvorhaben umgesetzt und deren Finanzierung sichergestellt wird. Als leere Worte nützen diese Absichten nichts.
Es wäre falsch, die Verantwortung zur Lösung des Fluglärmproblems ausschliesslich den Gemeinden und den Eigentümern zu aufzubürden. Auch der Flughafen muss seinen Beitrag leisten. Pragmatisch umsetzbare Konzepte liegen vor. „Sämtliche Regionen um den Flughafen fordern einen gesetzlich verankerten Pistenausbau-Stopp. Dadurch entstünde endlich ein klares Lärmkorsett für den Flughafen und nicht bloss Planungskorsette für die Gemeinden“, betont Lienhart.
Medienmitteilung vom 3. Oktober 2024: Noch nie waren am Flughafen Zürich soviele Flugbewegungen während der Nachtflugsperrzeit zu verzeichnen, wie im Sommer 2024. Mit 194 Nachtflügen in den Monaten Juni, Juli und August stellt der Flughafen Zürich einen lärmigen neuen Rekord auf. Verstösse gegen das Nachtflugverbot werden von der Ausnahme zur Regel. Die Ruhebedürfnisse der Bevölkerung werden nicht respektiert. (Korrigierte Version der Medienmitteilung*)
Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.
c/o Stadt Bülach | Stadthaus | Abteilung Planung und Bau | Allmendstrasse 6 | 8180 Bülach
Telefon +41 44 863 14 61 | Fax +41 44 863 14 59 | info at ignord.ch | Impressum | Datenschutzerklärung