Bülach, 14.12.2012: Die IG-Nord begrüsst die Pläne von Bundesrätin Doris Leuthard, Südstarts geradeaus ins SIL-Objektblatt aufzunehmen. Dies ist ein wichtiger Schritt zu einem gerechten Lastenausgleich und auch für die Sicherheit und Stabilität des Flugbetriebes sinnvoll.
Unverständlicherweise sind Südstarts geradeaus nach aktuellem Stand des SIL-Objektblattes nur bei schlechtem Wetter vorgesehen. Die IG-Nord begrüsst es sehr, dass bei Bundesrätin Doris Leuthard ein Umdenken stattgefunden hat. Nach ihrem Willen sollen Südstarts geradeaus künftig grundsätzlich möglich sein.
Die IG-Nord erachtet dies als sinnvolle und wichtige Entwicklung in der Flughafenpolitik. „Die IG-Nord-Gemeinden sind mit dem Flughafen gross geworden. Es steht ausser Frage, dass wir auch in Zukunft einen wesentlichen Teil der Fluglärms akzeptieren werden. Wir sind aber überzeugt, dass ungeachtet des Staatsvertrages und der damit verbundenen Verteilungsfrage jede Region gewisse Lasten übernehmen muss“, sagt Hanspeter Lienhart, Präsident der IG-Nord.
Südstarts geradeaus sind auch betrieblich sinnvoll. Einem effizienten Flugbetrieb steht derzeit vor allem die heutige Nutzung des Pistensystems im Weg und nicht dessen immer wieder behauptete ungenügende Leistungsfähigkeit. Durch den vermehrten Einsatz des sogenannten straight out 16 kann die maximale Stundenleistung des Flughafens erhöht werden. Diese von vielen direkt an den Flughafen angrenzenden Gemeinden schon seit Jahren geforderte betriebliche Möglichkeit erleichtert die Verkehrsabwicklung, führt zu längeren fluglärmfreien Phasen für die hauptbetroffene Bevölkerung und erhöht die Flugsicherheit durch Vereinfachung der Verkehrskoordination. Dadurch kann auf kostspielige und raumplanerisch einschränkende Pistenverlängerungen verzichtet werden.
Medienmitteilung vom 2. Juli 2026: Die IG Nord und 13 Gemeinden aus den Kantonen Zürich, Schaffhausen und Aargau haben beim Bundesamt für Zivilluftfahrt Einsprache gegen die Gesuche für die Verlängerungen der Pisten 28 und 32 eingereicht. Zentrale Fragen, unter anderem zur Sicherheit und zur Raumplanung sind ungenügend geklärt. Verbindliche Garantien gegen Kapazitätssteigerungen und für den Schutz der Nachtruhe fehlen.
Medienmitteiluing vom 21. August 2025: Das UVEK hat heute über die Genehmigung für den Neubau des Towers am Flughafen Zürich informiert. Das UVEK hält darin fest, dass die Plangenehmigung kein Präjudiz für neue Infrastrukturbauten und für die künftige Ausgestaltung des Flugbetriebs ist. Der Bund stärkt damit das Anliegen der IG Nord-Gemeinden für eine vollwertige raumplanerische Entwicklung.
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