IG Nord - für eine gerechte Luftfahrtpolitik
 

Medienmitteilungen 2017 der IG-Nord

Medienmitteilungen 2017 der IG-Nord

Medienmitteilung vom 1. Dezember 2017

Der heute von der Zürcher Kantonsregierung vorgestellte «Flughafenbericht 2017» weist wiederum eine Verschlechterung der Lärmsituation für die Bevölkerung um den Flughafen Zürich aus. Die IG-Nord fordert mit Nachdruck die Umsetzung wirkungsvoller Lärmgebühren und die konsequente Einhaltung der Nachtflugsperre.

Lärmgebühren am Flughafen Zürich – Stellungnahme zum Fragenkatalog

Prozessleitende Verfügung betreffend den Antrag zur Genehmigung der Lärmgebühren am Flughafen Zürich: Stellungnahme zum Fragenkatalog

Die Stellungnahme der IG-Nord zum Fragenkatalog betreffend Gutachten Lärmgebühren Flughafen Zürich sowie zur Auswahl des Experten ist als PDF verfügbar.

Stellungnahme als PDF

Medienmitteilung vom 23. August 2017

Der Bundesrat hat heute die zweite SIL-Etappe für den Flughafen Zürich ohne wesentliche Korrekturen genehmigt. Damit macht er erneut klar, dass die Interessen der Regionen im Norden des Flughafens unberücksichtigt bleiben. Entgegen wiederholter Kritik der IG-Nord und der Bevölkerung im Norden wird an den sowohl sicherheitstechnisch als auch betrieblich unnötigen Pistenverlängerungen festgehalten. Gleichzeitig bleiben die zum Verspätungsabbau geeigneten Südstarts geradeaus auf Ausnahmefälle beschränkt.

Medienmitteilung vom 4. August 2017

Die IG-Nord hat bereits mehrmals darauf hingewiesen, dass die Überschreitung der zugelassenen Lärmwerte ein Problem darstellt, das gelöst werden muss. In seinem Bericht «Nachweis der Lärmbelastung» beschreibt der Flughafen Zürich lediglich das längst bekannte Problem. Die IG-Nord begrüsst es, dass das BAZL den Bericht kritisiert und endlich Massnahmen zur Einhaltung der Lärmgrenzwerte fordert.

Medienmitteilung vom 15. Mai 2017

Die Fluglärmorganisationen rund um den Flughafen Zürich sind sich, trotz regional unterschiedlicher Interessen, in folgenden Forderungen einig:

1. Nachtruhe einhalten!

2. Lenkungswirksame Lärmgebühren erheben!

3. Lärm reduzieren, bis er wieder im bewilligten Rahmen ist!

Medienmitteilung vom 26. Januar 2017

Für den Sachplan Infrastruktur Luftverkehr, Objektblatt Flughafen Zürich (SIL 2), hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zum dritten Mal eine Nachfrageprognose zur Entwicklung des Luftverkehrs in der Schweiz bis 2030 durch das Büro Intraplan Consult GmbH, München, erstellen lassen. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für Infrastruktur- und Raumplanung am und um den Flughafen Zürich. Auffallend ist, dass alle drei Studien steile Wachstumskurven der Flugbewegungen prognostizieren, welche von der realen Entwicklung nicht annähernd erreicht wurden. Ein von der Allianz N-O-W in Auftrag gegebenes Gutachten zu diesen Prognosen stellt deren Aussagekraft in Abrede. Weil die Auswirkungen mit Blick auf die Infrastruktur- und Raumplanung von grosser Tragweite sind, fordert die Allianz N-O-W eine neue Nachfrageprognose mit adäquater Methodik als Grundlage für den SIL 2.

 
2023
Pistenverlängerungen: Der Regierungsrat hat die Hausaufgaben nicht gemacht
Medienmitteilung vom 18. Januar 2024: Das Flughafen-Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 2021 muss endlich umgesetzt werden. Vorher darf es keine Pistenverlängerung geben. Der Nachtlärm und die planerischen Grundlagen müssen überprüft und neu festgesetzt werden. Die IG Nord fordert, dass alle Sicherheitsfragen geklärt, die Siedlungsentwicklung möglich und die Grundstücke im Wert geschützt werden.
2023
Zürcher Pistenverlängerungsabstimmung kommt zu früh

Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert  zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.

2021
Teilsieg für die IG-Nord: Bundesverwaltungsgericht heisst Beschwerden gut

Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebs­reglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärm­auswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.

 

IG-Nord
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