IG Nord - für eine gerechte Luftfahrtpolitik
 

Flughafen Zürich treibt Lärmkanalisierung im Norden ungebremst voran

Eglisau, 17.05.2018: Mit der heute vom BAZL erteilten Teilgenehmigung für das Betriebsreglement 2014 der Flughafen Zürich AG wird der Fluglärm spätabends verstärkt im Norden kanalisiert. Die Belastung der Bevölkerung wird künftig durch noch mehr Starts von schweren Maschinen nach Norden und tiefere Flugrouten gerade in den lärmsensiblen Nachtstunden spürbar zunehmen.

Die Anpassungen im Betriebsreglement 2014 gehen vollumfänglich auf Kosten der Gemeinden im Norden des Flughafens. Neu werden zusätzliche Starts von schweren Flugzeugen am späten Abend von der Piste 32 die Bevölkerung beeinträchtigen. Erschwerend kommt hinzu, dass diese bereits auf tiefer Flughöhe über die nördlichen Gebiete abbiegen werden, was zu einer grossflächigen Mehrbelastung durch Fluglärm führen wird. Damit wird die ohnehin schon ausgeprägte Nordausrichtung zusätzlich akzentuiert.

Die IG-Nord steht Massnahmen zum Verspätungsabbau grundsätzlich positiv gegenüber. «Wir wehren uns aber dagegen, dass erneut dem Norden die ganze Last aufgezwungen wird», sagt Hanspeter Lienhart, Präsident der IG-Nord. Die Gemeinden im Norden verlangen eine solidarische und gerechte Verteilung des Fluglärms und kritisieren, dass das Betriebsreglement 2014 ganz offensichtlich die politische Forderung zur Entlastung des Südens aufnimmt.

Die IG-Nord wird sich mit allen zu Verfügung stehenden Mitteln gegen die anhaltende Intensivierung der Nordbelastung wehren und prüft einen Weiterzug des Entscheids des BAZL an das Bundesverwaltungsgericht.

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2023
Pistenverlängerungen: Der Regierungsrat hat die Hausaufgaben nicht gemacht
Medienmitteilung vom 18. Januar 2024: Das Flughafen-Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 2021 muss endlich umgesetzt werden. Vorher darf es keine Pistenverlängerung geben. Der Nachtlärm und die planerischen Grundlagen müssen überprüft und neu festgesetzt werden. Die IG Nord fordert, dass alle Sicherheitsfragen geklärt, die Siedlungsentwicklung möglich und die Grundstücke im Wert geschützt werden.
2023
Zürcher Pistenverlängerungsabstimmung kommt zu früh

Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert  zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.

2021
Teilsieg für die IG-Nord: Bundesverwaltungsgericht heisst Beschwerden gut

Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebs­reglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärm­auswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.

 

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