IG Nord - für eine gerechte Luftfahrtpolitik
 

Pistenverlängerungen: Der Regierungsrat hat die Hausaufgaben nicht gemacht

Die IG Nord hat sich mit dringenden Eingaben an den Bundesrat und die Kantone Zürich, Aargau und Schaffhausen gewandt. Sie fordert, dass die falsch abgebildete Lärmbelastung in den Abend- und Nachtstunden endlich korrigiert und der Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL, SIL-Objektblatt) entsprechend überarbeitet wird. Der SIL (SIL-Objektblatt Flughafen Zürich) muss in einem Koordinationsverfahren mit den kantonalen Richtplänen – auch zusammen mit den Gemeinden und Regionen – neu abgewogen und festgesetzt werden. Ohne korrekten SIL fehlt den Kantonen die Grundlage für ihre Richtplanung und ist die Raumplanung der Städte und Gemeinden in der Flughafenregion mangelhaft.

Fehlende Rechtsgrundlagen durch fehlerhaften Sachplan Infrastruktur Luftfahrt

Die Flughafenregion ist eine der dynamischsten Regionen der Schweiz. Menschen ziehen zu, Unternehmen siedeln sich an, Städte und Gemeinden entwickeln sich zukunftsgerichtet weiter. Dazu braucht es korrekte, optimal ausgearbeitete Planungsinstrumente, wie sie dann laufend in allen raumplanerisch relevanten Anliegen und Projekten zur Anwendung kommen. All dies muss auch dazu führen, dass die Grundstücke, die das Rückgrat vieler Körperschaften und Familien bilden, im Wert geschützt werden.

 Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits im September 2021 klar festgehalten hat, müssen der Sachplan Infrastruktur Luftfahrt SIL und das SIL-Objektblatt für den Flughafen Zürich überarbeitet werden. Die Lärmauswirkungen der Abend- und Nachtstunden sind falsch abgebildet. Die Verspätungssituation zwischen 23.00 und 23.30 Uhr ist nicht korrekt berücksichtigt. Da das SIL-Objektblatt eine Grundlage für die Raumplanung der Kantone ist, müssen folglich auch die Richtplanungen der Kantone Zürich, Aargau und Schaffhausen überprüft werden.

Dringende Eingaben an den Bundesrat und die Kantone Zürich, Aargau und Schaffhausen

Die Umsetzung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts ist seit zwei Jahren überfällig. Die wichtige räumliche Abstimmung zwischen den Flughafenanlagen, der Sicherheit des Flugbetriebs und der Raumplanung erfolgt aktuell auf nicht korrekten Grundlagen. Dies erschwert es den Städten und Gemeinden in der Flughafenregion die Siedlungsqualität, die raumplanerische Entwicklung und den Schutz der Grundstückwerte sicherzustellen. Die IG Nord hat sich deshalb mit dringenden Eingaben an den Bundesrat und die Kantone Zürich, Aargau und Schaffhausen gewandt und fordert, die Überarbeitung des SIL-Objektblatts für den Flughafen Zürich umgehend in Angriff zu nehmen und die kantonalen Richtplanungen zu überprüfen.

Pistenverlängerungen und neue Flughafenbauten kommen zu früh

Ohne korrektes SIL-Objektblatt und ohne überprüfte Richtplanungen der Kantone fehlt die planungsrechtliche Grundlage für neue Infrastrukturbauten am Flughafen und für die Ausgestaltung des Flugbetriebs. Die Volksabstimmung vom 3. März zu den Pistenverlängerungen kommt zu früh; sie darf keine präjudizierende Wirkung auf die vom Bund zu entscheidende Pistenverlängerung und den künftigen Flughafenbetrieb haben. Erst wenn korrekte und verlässliche planungsrechtliche Grundlagen vorhanden sind, kann über neue Flughafeninfrastrukturen entschieden werden. Die IG Nord hat deshalb bereits Ende 2023 Einsprache gegen den Neubau des Docks A und gegen den Neubau des ZRH-Towers erhoben.

Medienmitteilung als PDF

 
2023
Pistenverlängerungen: Der Regierungsrat hat die Hausaufgaben nicht gemacht
Medienmitteilung vom 18. Januar 2024: Das Flughafen-Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 2021 muss endlich umgesetzt werden. Vorher darf es keine Pistenverlängerung geben. Der Nachtlärm und die planerischen Grundlagen müssen überprüft und neu festgesetzt werden. Die IG Nord fordert, dass alle Sicherheitsfragen geklärt, die Siedlungsentwicklung möglich und die Grundstücke im Wert geschützt werden.
2023
Zürcher Pistenverlängerungsabstimmung kommt zu früh

Medienmitteilung vom 20. Dezember 2023: Die IG Nord hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Einsprache gegen die Planauflage der Flughafen Zürich AG zum Neubau Dock A und zum Neubau ZRH-Tower eingereicht. Weil die "Hausaufgaben" gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2021 noch immer nicht gemacht wurden, kommt die Pistenverlängerungsfrage und die jetzt anstehende Volksabstimmung zu früh. Die IG Nord fordert  zudem in weiteren Eingaben den Schutz der Siedlungsqualität und der Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Norden des Flughafens sowie den Schutz des Werts der Liegenschaften.

2021
Teilsieg für die IG-Nord: Bundesverwaltungsgericht heisst Beschwerden gut

Medienmitteilung vom 17. September 2021: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerden gegen die Teilgenehmigung des Betriebs­reglements 2014 des Flughafens Zürich gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass Lärm­auswirkungen der Abend- und Nachtstunden nicht korrekt abgebildet wurden. Somit müssen die Behörden und Betreiber nochmals über die Bücher. Für die IG-Nord bedeutet dieses Urteil ein wichtiger Teilsieg, der klar aufzeigt, dass sich der Kampf gegen die willkürliche Lärmverteilung des Flughafens lohnt.

 

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